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Elternvereinbarung für echtes Wechselmodell
#7
Moin raid,
zu Deinem Beitrag oben...

Elternvereinbarungen sind verbindlich, das geht auch aus Deinen Links hervor.
Wenn beide Eltern dem WM zustimmen und das so vereinbaren, dann steht das da erstmal in der Landschaft.

Fakt ist aber auch, daß Ämter und Gerichte nicht viel davon halten, das ist zumidest meine Beobachtung und Erfahrung in eigener Sache.
Von daher reicht es aus, wenn eine Mutter, die vorher dem WM zustimmte, diesem nun plötzlich widerspricht, um den Eltern-'Vetrag' gerichtlich abändern zu lassen.

Wie in allen anderen Familien-Bereichen auch wird dann gern auf das sog. Kindeswohl gezielt, um nicht zu sagen: Es wird mißbraucht, um die Rechtslage der Mütter-und Ehe-Ideologie entsprechend auslegen und anwenden zu können.

In Deinen Beiträgen könnte es Neulingen hier schwer fallen, zwischen begründeten väterlichen Rechtsauffassungen einerseits und abweichender Amtpraxis und Rechtssprechung andererseits zu unterscheiden. Es wäre mE hilfreich, wenn Du Deine Beiträge dazu unmißverständlicher schreiben könntest.

Für uns 'Alte' hier stellt das aber kein Problem dar.

S.
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RE: Elternvereinbarung für echtes Wechselmodell - von Skipper - 26-04-2014, 14:17
RE: Elternvereinbarung für echtes Wechselmodell - von the notorious iglu - 26-04-2014, 20:48

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