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Mindestunterhalt nicht erreicht!
#4
"Aufstocken" heißt zur ARGE zu gehen und zu beantragen, dass er "aufstockend" Leistungen nach SGB II bekommt, da er unterhaltsverpflichtet ist.
Wenn er das tut, kann man ihm vor Gericht keinen Stricl draus drehen. Er kann dann aus diesen Geldern auch seinen Mindestunterhalt leisten.
Hier gibt es welche, die das genau ausrechnen können und jedenfalls fit auf dem Gebiet sind.

Er hat sich jetzt schon in eine Situation gebracht, die ihm der Richter negativ auslegen kann. Denn er hat gezeigt, dass er zur Arbeit fähig ist. Siehe Job plus Minijob.

Dieses Bemühen wird man nicht honorieren, sondern frei nach dem Motto verfahren, "Er kann ja, dann kann er ja noch mehr. Soll sich nur halt noch bißchen anstrengen!"
Aus dieser Mühle muss er raus.

Er sollte sich einen guten Anwalt suchen und der stellt eine Unterhaltsberechnung nach vorliegenden Daten aus. Der Richter rechnet nicht! Er geht nach dem Mindestunterhalt. Wird ihn fiktiv verdonnern und sagen: "Geh halt noch mehr arbeiten!"

Bei seinem Zusatnd braucht er vor Gericht Hilfe. Alleine wird er eingetütet.

Was ihm nicht passiert, ist dass man die Rübe abreißt. Man wird ihn halt auch einschüchtern.
Sorge dafür, dass er zu einem guten Anwalt kommt, sonst fängt er spätestens nach dem Termin wieder an zu saufen. (Du solltest ihm diese Mails hier nicht gerade vorlegen)
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RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von p__ - 29-04-2014, 13:53
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von Nappo - 29-04-2014, 14:15
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von p__ - 29-04-2014, 15:30
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von Nappo - 29-04-2014, 19:53
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von the notorious iglu - 30-04-2014, 22:36
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von the notorious iglu - 27-05-2014, 17:34
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von the notorious iglu - 28-05-2014, 10:37
RE: Mindestunterhalt nicht erreicht! - von p__ - 19-11-2014, 18:25

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