(05-06-2014, 18:44)p schrieb: Das hat nichts mit anderen Verfahren zu tun, sondern damit dass der Anwalt gleichzeitg ein Mandat von zwei beteiligten Parteien mit gegenteiligen Interessen hat. Wenn er das volljährige Kind vertritt, muss er Unterhalt von Vater und Mutter einfordern, die er ebenfalls vertritt.
Das ist eben die Frage, ob es sich um dasselbe Verfahren handelt, in dem der Anwalt Mutter und Sohn vertritt. Nach anor-al-mals Darstellung klingt es eher so, als würde der Anwalt die Familie in verschiedenen Verfahren gegen den Vater vertreten:
Zitat:der Anwalt der meine Ex und die Kinder gegen mich vertritt..
@anor-al-mal: Klär uns doch einmal auf: Hat der Anwalt tatsächlich in dem Aufforderungsschreiben an Dich angegeben, dass er Mutter und Sohn vertritt? Oder ist es einfach so, dass der Anwalt die Mutter im Auskunftsverfahren vertritt/vertreten hat und jetzt den Sohn im Unterhaltsverfahren gegen Dich?
Im letztgenannten Fall kann der Anwalt durchaus Euren Sohn vertreten.
Ich meinte auch gar nicht, dass Du sofort den Titel erstellen sollst. Vielmehr würde ich mir auch die Verdienstbescheinigungen der Mutter zeigen lassen. Aber einfach abwarten und gar nichts tun, ist Blödsinn. Damit provozierst Du nur eine Klage.