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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß
#10
Umgangsklagen kosten kaum was. Anwalt braucht man dafür keinen. Der Versuch ist nicht strafbar :-) Und man muss auch nicht die Instanzen hochgehen. Es geht auch nicht nur um dich. Wäre es nicht mal für den Grossen spannend, das Halbgeschwister kennenzulernen?

Wenn du eine Einigung über Ratenzahlung erreichst, ist das der Weg, um keine Zwangsvollstreckung zu erleben. Wozu sollten die sich mit dir über Raten einigen und dann doch pfänden? Das wäre doch widersinnig, dann könnten sie auch gleich pfänden. Melde dich da. Bei Rückständen lässt sich normalerweise eine Einigung finden, nur bei laufendem Unterhalt sind die kompromisslos - die Summe im Titel zählt.

Nenn doch mal ein paar Zahlen. Welche Summe wollen sie, was steht im Titel (das du auch momentan zahlst?), wieviel verdienst du?
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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von Smiley19 - 11-05-2014, 17:24
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 18:57
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 20:33
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 21:35
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von the notorious iglu - 11-05-2014, 22:01
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 21:55
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von the notorious iglu - 11-05-2014, 22:26

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