18-05-2014, 13:36
(18-05-2014, 11:56)beppo schrieb: Da sie bei der zu erwartenden Niederlage, die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen hätte, dies aber nicht aus eigenen Mitteln könne, möge das JC ihr diese vorab zukommen lassen.
Sogar noch schlimmer: Es entstehen bereits satt Anwaltskosten, wenn der Anwalt nur mal Verfahrenskostenhilfe für sie beantragt und die abgelehnt wird. Bereits die Erstberatung beim Anwalt kostet. Ich würde mich einverstanden erklären, wie verlangt einen Anwalt zu konsultieren und eine schriftliche Zusage für die Übernahme der Beratungsgebühr verlangen.
Die Rückübertragung eventueller Ansprüche kann sie meines Wissens nicht ablehnen, wenn das Jobcenter das will. Dass die Ansprüche wertlos sind, hat damit ja erst einmal nichts zu tun.