27-05-2014, 18:35
Hallo Freunde,
trotz meines Widerspruchs gegen einen Pass schreibt mir das Rathaus folgenden Brief:
Leben Eltern (verheiratet, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein
der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Deshalb kann Ihre geschieden Frau den Pass oder Personalausweis für Ihre gemeinsamen Kinder allein, ohne Ihre Zustimmung, beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
trotz meines Widerspruchs gegen einen Pass schreibt mir das Rathaus folgenden Brief:
Leben Eltern (verheiratet, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein
der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Deshalb kann Ihre geschieden Frau den Pass oder Personalausweis für Ihre gemeinsamen Kinder allein, ohne Ihre Zustimmung, beantragen.
Mit freundlichen Grüßen