26-07-2014, 11:00
Guckst Du hier:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverw...hrige.html
MMn kann das Schreiben des Amtes fehlerhaft sein, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Da Du nur allein Deinen "Fall" detailliert kennst, mußt Du das beurteilen. Sollte es so sein, müßte der gegnerische Anwalt gegen die Gemeinde vorgehen.
Dies sind inzwischen Bundesangelegenheiten, sodaß von bundesweit einheitlicher Handhabung ausgegangen werden kann.
Wie schon früher geschrieben, liegt Deine Baustelle ja wohl eher darin zu verhindern, dass die KM mit den Kindern ins Ausland zieht. Dem sollstest Du schriftlich gegenüber der KM widersprechen. Dann wäre es ohne anderslautenden Gerichtsentscheid Kindesentführung nach Haager Abkommen.
Perso-/Paßerstellung und Wegzug sind unterschiedliche Angelegenheiten.
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverw...hrige.html
MMn kann das Schreiben des Amtes fehlerhaft sein, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Da Du nur allein Deinen "Fall" detailliert kennst, mußt Du das beurteilen. Sollte es so sein, müßte der gegnerische Anwalt gegen die Gemeinde vorgehen.
Dies sind inzwischen Bundesangelegenheiten, sodaß von bundesweit einheitlicher Handhabung ausgegangen werden kann.
Wie schon früher geschrieben, liegt Deine Baustelle ja wohl eher darin zu verhindern, dass die KM mit den Kindern ins Ausland zieht. Dem sollstest Du schriftlich gegenüber der KM widersprechen. Dann wäre es ohne anderslautenden Gerichtsentscheid Kindesentführung nach Haager Abkommen.
Perso-/Paßerstellung und Wegzug sind unterschiedliche Angelegenheiten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...