03-06-2014, 12:48
Einschlägiger ist wohl eher der hier http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__23.html. Auch wenn die Zivilprozessordnung gleichsam die Basis für das FamFG ist, kommt sie nur dann zur Anwendung, wenn dies im FamFG festgelegt ist.
Abgesehen davon ist das Familienrecht ein Teil des Zivilrechts und ganz abgesehen davon ist es auch Wurscht. In den verschiedenen verfahrensrechtlichen Normen heißt es einmal Klage und einmal Antrag/Verfahren. Witzig ist es im Sozialrecht, da gibt im einstweiligen Rechtsschutz Anträge und in der Hauptsache Klagen.
Abgesehen davon ist das Familienrecht ein Teil des Zivilrechts und ganz abgesehen davon ist es auch Wurscht. In den verschiedenen verfahrensrechtlichen Normen heißt es einmal Klage und einmal Antrag/Verfahren. Witzig ist es im Sozialrecht, da gibt im einstweiligen Rechtsschutz Anträge und in der Hauptsache Klagen.