06-07-2014, 00:51
(03-06-2014, 23:31)beppo schrieb: Sogar die Justiz hat gemerkt, dass der Zwang zur vorherigen Einbindung des JA dem Beschleunigungsgebot des Gesetzgebers im Umgangsrecht zuwiderläuft und deswegen darauf verzichtet.Es ist ziemlich egal, ob ich als Vater eine Klageschrift verfasse oder einen Antrag auf Umgangsregelung stelle.
Das Gericht ist ebenso in der Verantwortung bei einer eA auf das Hauptsachenverfahren hinzuweisen und tut dieses in aller Regel auch!
(Wird von den meisten Antragsstellern vergessen ;-) )
Von daher wird hier gerade von @Skipper viel heiße Luft rausgelassen, welches er nicht unbedingt nötig hat.
Ich frag mich allerdings, was dieser Kinderkram soll? Antrag stellen und gut ist!
Dass die Kinderklaubehörde eh mit im Spiel ist, sollte jedem bewusst sein!