Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BSG, Az. B 14 AS 30/13 R v. 04.06.14 - Bagetellgrenze Fahrkosten bei Umgang
#7
(20-11-2014, 12:36)Sixteen Tons schrieb: Du kannst leider nur die Bescheide/Änderungsbescheide rückwirkend bis 01.01.13 über §44 SGB X überprüfen lassen.
Aber nur, wenn der Überprüfungsantrag noch dieses Jahr zugestellt wird. Sonst ist Neujahrstag 2014 Stichtag. Früher waren mal Prüfungen bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Das geht jetzt nicht mehr.
Du mußt dem JC auch sagen, was es prüfen soll (Fahrtkostenerstattung). Eine beantragte "Pauschalprüfung" ist nicht zulässig (z. B: "Alles falsch! Prüfen Sie mal!").

Das mit der Pauschalprüfung ist schon klar. Mir geht es darum welche Bescheide ich angreifen muss, den Änderungsbescheid oder die ursprünglich erstellten und mit dem Änderungsbescheid aufgehobenen Bescheide. In den ursprünglichen Bescheiden sind Fahrtkosten und das anteilige Sozialgeld für die bei mir verbrachten Tage aufgeführt, im Änderungsbescheid nur noch das anteilige Sozialgeld, weil ich die ausgezahlten Beträge überprüfen lies.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BSG, Az. B 14 AS 30/13 R v. 04.06.14 - Bagetellgrenze Fahrkosten bei Umgang - von bubi - 20-11-2014, 20:20

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste