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Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist
#26
(28-06-2014, 08:43)raid schrieb: Wenn Du nur die Vaterschaft anerkannt und ansonsten nichts unterschrieben hast, dann besteht vermutlich kein Unterhaltstitel.

Theoretisch möglich wäre noch, dass sie einst wegen Unterhalt geklagt haben und gegen dich ein Versäumnisurteil erging.

Ob das anno dazumal bereits möglich war, weiß ich nicht.

Besteht also kein Titel, dann würde ich ab jetzt in Abstimmung mit meinen (hier: deinen) Einkommensverhältnissen keinen Unterhalt mehr überweisen sondern abwarten, was Filius macht.

Jedenfalls überweise ich einem volljährigen Kind, das mit mir nichts zu tun haben möchte, freiwillig keinen Cent Unterhalt, außer dieser wird mir wieder erstattet.

Und die eMail@i seiner Mütter würde ich als Junk deklarieren oder per Filter autom. in den Papierkorb wandern lassen.

Vielleicht gönnst Du dir von dem gesparten Unterhalt einen schönen Urlaub.

Aber wie schon erwähnt, kenne ich deine finanzielle Situation nicht, folglich eine detaillierte Vorgehensbeschreibung nicht möglich ist.

Da hast du vollkommen Recht! Aus was für einem Grund sollte ich einem erwachsenen Menschen, der eh keinen Kontakt mit mir haben möchte, noch Unterhalt zahlen. Allerdings kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die KM einfach in seinem Namen die Nachrichten verfassen wird. Vaterschaft habe ich anerkannt das ist Richtig. Ich habe noch nie etwas mit einem Gericht/Rechtsanwalt oder desgleichen am Hut gehabt. Mit den Zecken vom Jugendamt vielleicht 2x in der ganzen Zeit. Aber es muss doch möglich sein es 100% herauszubekommen ob ein Titel für mich läuft oder nicht....?! Gibt es da keine Stelle wo ich das hinterfragen kann? Macht es Sinn proforma eine Abänderungsklage einzureichen bei Gericht?
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Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von TONO - 12-06-2014, 22:59
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von blue - 13-06-2014, 16:04
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