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Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-)
#1
Am Donnerstag soll nun wohl eine Variante eines Mindestlohnes im Bundestag beschlossen werden - während draußen Brot&Spiele laufen.....

Mit 8,50€ kann man natürlich keinen sog. Mindestunterhalt bezahlen, auch nicht bei Vollzeitarbeit. Die 8,50€ ergeben dann je nach branchenüblicher Wochenstundenzahl zwischen 1420-1470 Brutto. Netto sind das dann ungefähr 1075€ abzüglich 5% kommt ein bereinigtes Nettoeinkommen von ca. 1020 zustande. Das ist quasi am Selbstbehalt. Sobald ein Unterhaltstitel gefordert wird, ist dann eigentlich der Weg in die Aufstockung vorgezeichnet (es sei denn man lebt mit Partnerin oder hat noch Vermögen/Wohneigentum).

Dennoch dürfte eine solche "Lohnuntergrenze" auch erhebliche Auswirkungen auf die Unterhalts-Maximierungs-Rechtsprechung haben. Wird das als Fiktions-Standard angenommen? Oder was?

Tatsächlich nützt der Mindestlohn natürlich denjenigen, die bereits Kindesunterhalt + Kindergeld in ihrer Haushaltskasse einkalkulieren können. Mit ein wenig Teilzeitarbeit entgeht man dann schnell den Jobcenter-Schikanen...

Mich interessiert: Was denkt ihr, verändert ein "Mindestlohn" im Unterhaltsrecht?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Nachrichten in diesem Thema
Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von sorglos - 30-06-2014, 19:23
RE: Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von the notorious iglu - 30-06-2014, 19:30
RE: Leider Mindestlohn - daher kein Mindestunterhalt möglich ;-) - von the notorious iglu - 01-07-2014, 08:54

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