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Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ?
#9
@ Augustin

Um welchen Unterhalt geht es denn? Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt?

Austriake

(01-07-2014, 11:58)beppo schrieb:
(01-07-2014, 11:55)Austriake schrieb: In meinem Fall war es sogar so, dass der Staatsanwalt es als Beweis für die Unschuld der Exe gewertet hat, dass der Betrug erfolgreich war.

Häh?

Ist der Tod des Opfers dann auch Beweis für die Unschuld des Mörders?

Du zeigst einen Dieb an, weil er dir die Kasse leergeräumt hat. Der Staatsanwalt guckt in die Kasse, diese ist leer - also kann kein Diebstahl stattgefunden haben, es ist ja kein Geld da.

Austriake

P.S.: habe ich erwähnt, dass es sich um eine Staatsanwältin handelte?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ? - von Nappo - 01-07-2014, 11:31
RE: Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ? - von Austriake - 01-07-2014, 11:58

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