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Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung
#22
Nein, in einer Haushaltsgemeischaft ist jeder für sich alleine bedürftig oder Teile der Haushaltsgemeinschaft sind gar nicht bedürftig oder leistungsberichtigt.

In einer Bedarfsgemeinschaft ist man als Ganzes bedürftig und leistungsberechtigt. Mal einfach formuliert. Jetzt fragt der eine oder andere vielleicht, was das für einen Unterschied macht: erstens bei den Regelsätzen und zweitens bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

In einer Haushaltsgemeinschaft werden Einkommen und Vermögen anderer normalerweise nicht beim Hilfebedürftigen X berücksichtigt und angerechnet es sei denn:

Zitat:Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
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RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 09-07-2014, 15:24
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 09-07-2014, 16:20
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 09-07-2014, 17:41
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 20:14
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 14:13
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 17:48
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 18:04
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 18:29
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 20:04
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RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 21:37
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 22:04
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 11-07-2014, 11:36

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