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Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung
#33
(11-07-2014, 00:36)raid schrieb: Außerdem habe ich nichts in die Welt gesetzt. Das eine ist ein BSG Urteil bezogen auf eine Konstellation in der Sohn und Mutter hilfebedürftig sind, allerdings mit dem Tenor, dass beide nicht füreinander einstehen müssen, sofern sie getrennt wirtschaften und das andere ist ein ähnlicher Fall, allerdings mit dem Unterschied, dass einer von den beiden nicht hilfebedürftig ist. Gleich ist, dass in beiden Fällen getrennt gewirtschaftet wird.

Du willst hier unbedingt etwas diskutieren, was sowieso völliger Quatsch ist. Kinder über 25 und ihre Eltern bilden nie eine Bedarfsgemeinschaft. Siehe §7 SGB II.
Dein Urteil, auf dass du dich so hartnäckig beziehst, thematisiert die Auslegung des SGB XII im Vergleich zum vorherigen BSHG. Als beide noch Hartz 4 bezogen war alles Schick. Erst als die Dame in Rente ging und damit ins SGB XII rutschte, tauchten die Probleme auf, die Gegenstand des Urteils sind.
Weiterhin geht es nicht um die Frage, ob beide füreinander einstehen müssen, sondern ob es einfach so vermutet werden kann, dass sie es tun? Hast du das Urteil überhaupt gelesen?

Kurz gesagt hat es nichts mit der Sache hier zu tun und auch mit keiner anderen Frage bezogen auf das SGB II.
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