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Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung
#34
Jetzt bist du von der Bedarfsgemeinschaft bei der Wohngemeinschaft angekommen. Entscheide dich einmal, was du meinst oder lies ggf. nach, was wie definiert ist und dann können wir auch darüber reden. In der Konstellation Erwachsenes Kind über 25 und Elternteil trifft folgendes zu:

- Eine Bedarfsgemeinschaft ist durch das Gesetz ausgeschlossen
- Eine Haushaltsgemeinschaft kann vorliegen, darauf wird das Jobcenter auch immer abstellen. Wenn wie in einem Fall, von dem wir hier zunächst ausgingen, die wirtschaftliche Verflechtung derart eng ist, dass der eine für den anderen das Haus abzahlt und Eigentum übertragen wird und alle zusammen (drei Generationen mit minderjährigen Kindern) in dem Haus leben, ist der Beweis einer Haushaltsgemeinschaft geführt und dann greift auch die Unterstützungsvermutung aus §9 Abs. 5 SGB II, was die Beweislast, dass keine Unterstützung gewährt wird, wiederum vor die Füße des Hilfebedürftigen kippt. Noch ein Grund mehr übrigens, warum man so etwas in vergleichbaren Situationen nicht tun sollte.
- Eine Wohngemeinschaft kann grundsätzlich auch vorliegen, was das günstigste wäre.

Ganz abgesehen davon, kommt es nicht darauf an, was wir gerne hätten oder begründen können sondern darauf, was das Jobcenter macht und was es kostet sich dagegen zur Wehr zu setzen. Auch darauf wies ich bereits hin. Und das Jobcenter, wie könnte es auch anders sein, konstruiert sehr gerne Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaften, wo keine sind und dann darf man im schlimmsten Fall jahrelang dagegen anklagen, was ja vielleicht noch erträglich wäre, schlimmer ist, dass man jahrelang mit weniger Geld auskommen muss.

Nun ist es ja doch alles anders, weil der TO auf gar keinen Fall im Haus leben wird, und es dem Vater des TO scheinbar darum geht das eigene Scheidungsrisiko bzgl. der Immobilie dem Sohn aufs Auge zu drücken. Daher war die Diskussion wie so häufig völlig nutzlos und Zeitverschwendung. Es wäre hilfreich, wenn die TOs genauer beschreiben würden, wie die Situation und die Verhältnisse sind und die Fragen genauer stellen. Auf jeden Fall habe ich gelernt, dass raid eine II nicht von einer XII unterscheiden kann.
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RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 09-07-2014, 15:24
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 09-07-2014, 16:20
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 09-07-2014, 17:41
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 20:14
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 14:13
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 17:48
RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 18:04
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RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 10-07-2014, 21:37
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RE: Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung - von the notorious iglu - 11-07-2014, 11:36

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