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Wo wird volljährige KU nicht verfolgt?
#1
Hallo!

Ich suche noch nach Lösungen, u.a. ist darunter eine Auslandsflucht, weil mir hier wahrscheinlich bis ans Lebensende nichts mehr (ausser Schulden und Perspektivlosigkeit) bleibt.
Zudem trotz Dipl.-Ing. persönlich total schwindende Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Für fürsorgende Väter eine Erklärung:
Von dem KInd habe ich ausser stetigen Druck und Ärger und stetig wachsendem Schuldenberg nichts gehabt. Es seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr gesehen.
Und die KM, die mir mit definitiv gesteiertem Eifer mit etlich verschwiegenden Schwangerschaftstests, Frauenarztbesuchen (der hinterher sogar sein Schweigegelübte brach, und mich fragte, ob ich denn so jung und in Ausbildung schon eine Familie gründen wolle? Antwort natürlich NEIN, selbstredend!), und sogar letztendes des angeblichen Vorhandenseins einer Latexallergie deswegen ein Kind machte (trotz Pille und anderen Schutzes), weil sie einfach ihre Lehre nicht beenden wollte (!), wo ich allerdings selbst ungelernt ganz am Anfang meiner langen Ausbildung stand, außer (betrügendem) JA, druckmachenden und fantasievollen Anwälten und unfairen Gerichten, und auch damit mir völlig vermasseltem Lebenslauf...
Übrigens kannte sich die KM dank ihrer Mutter bestens über samtliche Erstattungen beim Sozialgeld aus und ließ kleine (Geld-) Quelle aus, die ich jetzt sogar unterhalb(!) des Sozialsatzes zurück bezahlen darf. Das Kindermachen machte sie im Rhythmus von zwei Jahren noch bei anderen Vätern... Ja sowas gibts, was ich zuvor noch nicht kannte, naiv, ich weiss!

Der nach Gusto der KM gestattete Umgang glich direkt dem einer am Faden befestigten Wurst (KInd), nach dem ein Hund (Vater) schnappt, und bei Interesse dem sofortigen Wegzug derselben, Fachleute nennen das emotionale Erpressung, daran erkrankte ich schließlich...
Was folgte war neben alleinigem Sorgerecht, druckmachender Beistandsschaft, letztendlich totaler Identitätswegnahme Namensadoption...kurzerhand der "Besitz" der Mutter am Kind. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Das als kurze Erklärung.
Unnötig zu erzählen, das KM Hausfrau war und ist, und das KInd bei der Mutter lebt, versorgt ist es auch zusätzlich vom Adoptivvater.


Wenn Flucht dann ganz und auf Nimmerwidersehen,
(ich weiss Dino, der 48 seitige Reisepass hält nur zehn Jahre!)
sprachlich gehts in deutsch, englisch, französisch, ein bisschen spanisch

1. Wo ist es unwahrscheinlich, wegen der Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen
Kind verfolgt zu werden?
2. Bestehende Unterhaltsschulden sind massig aufgelaufen, Wo werden sie wahrscheinlich eher nicht auf absehbare Zeit eingetrieben?



zu 1. p schrieb dazu schon im wirklich absolut lesenswerten faq:[/quote] Es sei ein sehr deutsches Phänomen. In Skandinavien und in vielen anderen Ländern ist das überhaupt nicht bekannt. [/quote]

Vielleicht wäre mal dazu das Anlegen einer Art Ländertabelle in der Form einer White und Blacklist sinnvoll.



an p*
Vielleicht habe ich als Neuling noch nicht sauber genug im Forum recherchiert, ob die Frage schon existiert, dann bitte um Nachsicht, p*
(ausserdem kannst du auch die Eingangserklärung auch unter "meine Geschichte" umsetzen, falls schon zu lang. Ich weiss, unsortiert, aber irgendwie muss ich jetzt doch mal anfangen.
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Nachrichten in diesem Thema
Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? - von naivundunwissend - 13-07-2014, 14:40
RE: Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? - von Nappo - 13-07-2014, 15:35
RE: Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? - von mimamause - 14-07-2014, 11:48

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