Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wo wird volljährige KU nicht verfolgt?
#7
@alle Erst einmal vielen Dank für die prompten Antworten und für mich absolut wertvollen Informationen!
Ich bleibe trotz aller Not und des Drucks gelassen.
Ich werde den Hergang erst noch einmal sortieren und dann einen neuen Threat starten, sowie *p das auch zulässt, danke.
Ich werde mich sachlicher und chronologisch äußern.


@ beppo
Die Unterhaltsschulden, bestehend aus 12 Jahren (0-6, 13-18) und beantragten und gewährten UVG 6 Jahre (Kind war 6-12Jahre) seien definitiv aufgelaufen, das sagt hier die faq und die hiesige Schuldnerberatung.
UVG stottere ich bereits in kleinen Raten ab, sonst hätte ich EV leisten müssen.

Nein, ist ein anderer RA.
RA behauptet nur, Kind ginge zur Schule, glaube ich allerdings auch.
Ebenfalls RA behauptet nur, Mutter sei Hausfrau.

beppo schrieb:" Also, wenn du sowieso nur wenig verdienst, kann dir
eigentlich nicht(?) viel passieren."
Gar nichts haben, jein,
Das ganze ist wg. hochverschuldetem, selbstbewohntem Eigentum noch
eine ganze Ecke komplizierter.

Ja, ich habe einige Beiträge gerade auch von raid über aufstockendes
H4 gelesen, habe ich vorerst vor, danke.


@ p
Danke für den Hinweis auf Sachlichkeit. Hilfen zur Art der Schilderung stets erwünscht.
(Der Nick ist nicht zufällig gewählt, obwohl ich ihn lt. deiner faq gerade so nicht hätte wählen sollen.)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? - von Nappo - 13-07-2014, 15:35
RE: Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? - von naivundunwissend - 13-07-2014, 18:58
RE: Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? - von mimamause - 14-07-2014, 11:48

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste