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Wo wird volljährige KU nicht verfolgt?
#8
Danke *p Schritt für Schritt, mir bekannte Fakten:

Es geht um KU.
Es geht um ein jetzt volljähriges Kind (19), was bei Mutter lebte/lebt, die verheiratet ist.
Angeblich ist es priviligiert und geht zur Schule.
Alter Unterhaltstitel ist bei der Mutter und wurde früher beim JA erstellt.
Was ist bereinigtes Nettoeinkommmen im meinem Fall?
Ich bekomme momentan reines H4. Habe einen Untermieter im alten
Haus für 100 Euro. Diese Miete teilt sich allerdings unter mir und meinen zwei Schwestern auf.
(Für mich ist das steuerbefreit, deshalb keine Steuerangaben laut Finanzamt nötig. Diese Bestätigung seitens Finanzamt über letzten Jahre liegt vor.)
Mutter ist angeblich Kinds-RA Hausfrau.
Ich zahle seit Jahren 50 Euro vom H4 laufend auf das Konto der Mutter, allerdings ist auch der Name der Mutter und des Kindes auf dem Kontoauszug vermerkt mit dem Zusatz:"Rückstand auf Kindesunterhalt."
Das unterhaltsberechtigte Kind verlangt jetzt im Vorverfahren ca 5000 Euro, weil ich angeblich über ein Gewerbe verfüge. Was def. nicht vorliegt. (Einnahmen s.o.)
Es existieren wohl Rückstände, die wurden allerdings vor ca. 7 Jahren von Anwälten vereinbart, Schriftstücke dazu habe ich nicht.
Beistandschaftschaft des JA bestand/besteht.
Jobcenter hat UVG Zahlungen direkt übernommen, wird mir direkt abgezogen.
Ich habe bisher noch keinen Anwalt eingeschaltet, im schriftlichen Vor-Verfahren beim Familiengericht wird meine eigene Mitteilung, d.h. der Einspruch verworfen, mit dem Hinweis, es ginge nur über einen Anwalt.
Zum Umgang: Kind forderte nur sofort über Anwalt. Kontakt seit Jahrzehnten zu mir abgebrochen, besteht allerdings dürftig zu meiner sehr weit entfernt lebenden Schwester, zu der ich kaum Kontakt habe.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? - von Nappo - 13-07-2014, 15:35
RE: Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? - von naivundunwissend - 13-07-2014, 19:39
RE: Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? - von mimamause - 14-07-2014, 11:48

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