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Aufgelaufene Schulden? Wie man auf Auskunftsforderung reagiert
#27
Zitat:nur über Anwalt ans Gericht geben

Ans Gericht? Laut dem Versäumnisbeschluss oben bist du verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft zu geben. Der Antragsteller war die Gegenseite (=dein Sohn und damit der ihn vertretende Anwalt) und nicht das Gericht. Diese Auskunft ist kein Gerichtsantrag, die kannst du selbst geben, ohne Anwalt. Eine Anwaltspflicht für die Einkommensauskunft wäre mir neu.

Der Richter kann gar nichts beantragen. Er kann auch nicht anders als mit Versäumnisbeschluss reagieren.

Nur wenn du jetzt Widerspruch einlegen willst, brauchst du einen Anwalt. Ich rate aus obengenannten Gründen davon ab, Widerspruch einzulegen. Ich rate dir vielmehr, ohne Anwalt die geforderte Auskunft baldmöglichst und vollständig dem Antragsteller zu erteilen. Exakt so, wie es im Versäumnisbeschluss steht.
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RE: WIe und wo bekommt man die ganzen aufgelaufenen Schulden heraus? - von p__ - 16-07-2014, 11:24

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