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Titulierung des Kindesunterhaltes
#4
(15-07-2014, 13:48)the notorious iglu schrieb: Wenn es eine Exfrau gibt, dann gab es auch eine Scheidung und dann sollte der Unterhalt auch gerichtlich geregelt sein.

Das ist absolut nicht notwendig. Liegt im Ermessen der Eheleute, ob sie das mitverhandelt haben wollen oder nicht. Wir haben das ohne Gericht geregelt.
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Titulierung des Kindesunterhaltes - von Nucki - 15-07-2014, 13:41
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von p__ - 15-07-2014, 13:44
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:48
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von Theo - 15-07-2014, 13:54
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:57
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 15:24

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