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Unterhalt an Volljährigen und Altersvorsorge
#3
Wenn beide Elternteile finanziell so schwach aufgestellt sind, sollte das Kind
1. BAföG beantragen ( was es dann bekommen wird )
2. Das Kindergeld auf das eigene Konto überweisen lassen ( was dem Kind zusteht )
3. In der Kneipe bedienen gehen und sich die restlichen 250 Ocken dazu verdienen
Dann können die Eltern endlich mal paar Kröten zurück legen und das Kind kann studieren und lernt gleichzeitig das wahre Leben kennen.

Zur letzten Frage: Nein. Sparbuch ist keine Altersversorgung. Man kann es aber trefflich dazu nutzen, Restgeld zu 0,5% Zinsen bei staatlich herunter gelogener Inflation, endgültig zu vernichten.
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RE: Unterhalt an Volljährigen und Altersvorsorge - von Nappo - 20-07-2014, 23:09

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