21-07-2014, 14:43
(21-07-2014, 14:36)mischka schrieb: Fest steht schonmal, dass das Amt weder meine Wohnverhältnisse oder Vermögen, noch die Verhältnisse meiner Partnerin was angehen, richtig?
Richtig. Das Vermögen nur, wenn kein Mindestunterhalt bezahlt wird. Die dürfen nicht mehr und nicht weniger Auskunft erfragen wie jeder andere, der Unterhalt will, z.B. das Jugendamt oder die Ex selber.