Wenn ein Amt (egal ob Sozialamt, Jobcenter, UVG, etc) in Vorleistung gegangen ist, wird es wohl immer versuchen einen Anspruchsübergang zu bewirken - und damit versuchen den Auskunftsanspruch gegen eine vorrangig Unterhaltspflichtigen geltend zu machen.
Evtl. leiten die das aus deiner Zustimmung zum Aufenthalt ab. Wenn du KU-Zahlung (tituliert?) eingestellt hast, dann muss ja der Bedarf des Kindes trotzdem gedeckt werden. Ganz richtig hätten sie eine Entscheidung zur "Vertretung und Antragsrecht bzgl. Sozialleistungen" regeln müssen oder einen Ergänzungspfleger dafür bestellen müssen. Du kannst letzteres natürlich auch als EA im SR-Verfahren beantragen. Ob das so klug ist, sei mal dahingestellt.
Wieso erkundigst du dich nicht bei dem anderen Vater, welche Anträge er gestellt hat? Kooperiert ihr hinsichtlich Umgang deinerseits?
Evtl. leiten die das aus deiner Zustimmung zum Aufenthalt ab. Wenn du KU-Zahlung (tituliert?) eingestellt hast, dann muss ja der Bedarf des Kindes trotzdem gedeckt werden. Ganz richtig hätten sie eine Entscheidung zur "Vertretung und Antragsrecht bzgl. Sozialleistungen" regeln müssen oder einen Ergänzungspfleger dafür bestellen müssen. Du kannst letzteres natürlich auch als EA im SR-Verfahren beantragen. Ob das so klug ist, sei mal dahingestellt.
Wieso erkundigst du dich nicht bei dem anderen Vater, welche Anträge er gestellt hat? Kooperiert ihr hinsichtlich Umgang deinerseits?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #