23-07-2014, 18:03
(23-07-2014, 14:11)netlover schrieb: nein - sie zahlt keinen unterhalt, weil sie auf anraten ihrer "anwältin" nur teilzeit arbeitet
Ja, wenn sie sich nicht um das Kind kümmern will, dann kann sie doch Vollzeit arbeiten.
Ich würde eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstatten.
Einfach zur nächsten Polizeidienstelle gehen. Dafür gibt es meistens schon vorbereite Formulare.
Kann sein, dass es im Sand verläuft, wie meistens bei zahlungsunwilligen Müttern. Kann aber auch sein, dass sie sich dann wieder an ihr Umgangsrecht erinnert.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.