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Unterhaltsberechnung Jugendamt
#1
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir mal helft. Ich will nicht faul sein und suche schon nach entsprechenden Therads, aber ich hatte noch Probleme, etwas zu finden. es geht um Folgendes: (Kein Brief, der mich betrifft, sondern einen anderen Vater):

JA-Brief

Dieser Vater gabe dem JA Auskunft. Daraufhin:

Sehr geehrter Herr Vater,

bla bla bla

Nettolohn im Durchschnitt: 2.453,41
Erstattung Finanzamt 86,51
Nettolohn gesamt: 2.539,92
./. 5% Pauschal 127,00
Bereinigt 2.412,92

Zahlen Sie nach Stufe 4 DD (115%) nun 398 Euronen an das Kindchen!

Darüber hinaus werden von der Mutter Kinderbetreuungskosten geltend gemacht. Aufwendungen hierzu gelten grundsätzlich als Mehrbedarf für den Mutter und Vater anteilig aufzukommen haben. (vgl. hierzu BGH FamRZ 2008, 1152; 2009, 962 Rn. 32)
Vorliegend wurden für die Zeit vom 01.08.2013 - 31.01.2014 im monatlichen Durchschnitt 102,84 Euronen an Kosten nachgewiesen. Hiervon haben Sie neben dem laufenden Unterhalt somit 51,42 Euro zu tragen.

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Das Ding ist doch faul! Sachdienliche Hinweise sind erwünscht zwecks Weiterbildung des TO und Beratung des Vaters ;-)
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Unterhaltsberechnung Jugendamt - von Nappo - 05-08-2014, 17:34
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von beppo - 05-08-2014, 17:42
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von beppo - 05-08-2014, 17:54
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von Nappo - 05-08-2014, 18:08
Unterhaltsberechnung Jugendamt - von CheGuevara - 05-08-2014, 21:30

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