Nein, es sind keine Unterhaltsschulden:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte...99035.html
sondern Steuerschulden und zwar eine halbe Million. Es wurde nicht nur eine Aufenthaltsfeststellung, sondern gleich die Einbehaltung des Passes veranlasst.
Für ein Kind kommen in 20 Jahren ungefähr 75.000 zusammen.
Das Wesentliche: Der Steuersünder ist per Flugzeug auf einen deutschen Flughafen eingereist. Ganz schwerer Fehler, denn der BGS konnte so direkt vollstrecken.
Weiterhin hat er seine Anschrift im Ausland nicht mitgeteilt, also im Prinzip den Verdacht genährt, er wolle abtauschen um sich seinen Pflichten zu entziehen.
Wie Dino empfiehlt:
- Erreichbar bleiben, immer schön antworten, dass man nix hat.
- Einreise nach Deutschland grundsätzlich auf dem Landweg, Pass wenn möglich nicht dabei haben. (Schließfach, Vertrauensperson)
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte...99035.html
sondern Steuerschulden und zwar eine halbe Million. Es wurde nicht nur eine Aufenthaltsfeststellung, sondern gleich die Einbehaltung des Passes veranlasst.
Für ein Kind kommen in 20 Jahren ungefähr 75.000 zusammen.
Das Wesentliche: Der Steuersünder ist per Flugzeug auf einen deutschen Flughafen eingereist. Ganz schwerer Fehler, denn der BGS konnte so direkt vollstrecken.
Weiterhin hat er seine Anschrift im Ausland nicht mitgeteilt, also im Prinzip den Verdacht genährt, er wolle abtauschen um sich seinen Pflichten zu entziehen.
Wie Dino empfiehlt:
- Erreichbar bleiben, immer schön antworten, dass man nix hat.
- Einreise nach Deutschland grundsätzlich auf dem Landweg, Pass wenn möglich nicht dabei haben. (Schließfach, Vertrauensperson)