06-09-2014, 22:42
Noch eine Frage.
Der Zwangsgeldbeschluss des AG der durch das OLG abgeändert wurde und mit einem anderen Zwangsgeld bestätigt wurde , kann der nun von der Rechtspflegerin des AG aufgehoben werden?
Der Zwangsgeldbeschluss des AG der durch das OLG abgeändert wurde und mit einem anderen Zwangsgeld bestätigt wurde , kann der nun von der Rechtspflegerin des AG aufgehoben werden?