07-09-2014, 13:47
Karlma hat Recht .
Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss zur Auskunftsverpflichtung von Feb. wurde vorläufig eingestellt.
Den Zwangsgeldbeschluss für beide Kinder aus Juni wurde aufgehoben.
Genau den Beschluss hat das OLG aber im August abgeändert und zwar in der Höhe des Zwangsgeldes ,da das eine Kind nun Volljährig ist wurde für ihn der Beschluss aufgehoben.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss zur Auskunftsverpflichtung von Feb. wurde vorläufig eingestellt.
Den Zwangsgeldbeschluss für beide Kinder aus Juni wurde aufgehoben.
Genau den Beschluss hat das OLG aber im August abgeändert und zwar in der Höhe des Zwangsgeldes ,da das eine Kind nun Volljährig ist wurde für ihn der Beschluss aufgehoben.