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Versorgungsausgleich: Ich bin es angegangen.
#16
(19-11-2014, 14:42)wackelpudding schrieb:
(19-11-2014, 12:26)Camper1955 schrieb: Da er in erster Ehe mit Exelchen verheiratet ist, hat Exelchen nicht nur alleinigen Anspruch auf ihren Anteil der Rente aus seinem gesamten Arbeitsleben, sondern hat sicher auch alleinigen Anspruch auf einen Teil seiner Riester-Rente, während unsere Ehe noch bestanden hat.

Du meinst hier die Hinterbliebenenrente?

Ne. Er ist genauso erwebsgemindert wie ich. Also hat leben sie jetzt schon von ihren gegenseitigen Einnahmen incl. betrieblicher Altersversorgung des Ehemannes und eventuell bestehender Lebensversicherung , die bereits bestand, während Exelchen und ich noch verheiratet waren. 

Ich musste damals meine LV kündigen, um Mindestunterhalt leisten zu können.

Im Unterschied zu meiner LG und zu mir besteht zwischen beiden eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung nach Familienrecht.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Versorgungsausgleich: Ich bin es angegangen. - von Camper1955 - 19-11-2014, 16:06
RE: Versorgungsausgleich: Ich bin es angegangen. - von the notorious iglu - 15-10-2015, 18:43

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