Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titulierung 10 % unter max.
#43
(01-02-2016, 11:10)p__ schrieb: Ja, diese Gefahr besteht.

Folgende Auskünfte bekam ich heute vom Anwalt meines Vertrauens:

"Der Gegenstandswert in Abänderungsverfahren, ..., berechnet sich immer nur aus der Differenz des geleisteten und des erstrebten Unterhaltes (§ 51 FamGKG)."

§ 51 (1) In Unterhaltssachen ... ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderte Betrag maßgeblich,

Weder die Antwort des RA noch der Gesetzestext beantworten 100% die Frage, ob bei Klage auf dynamischen, unbefristeten Titel nur die Differenz den Gegenstandswert bestimmt, wenn ein statischer, befristeter Titel vorlag.

"notarielle oder JA-Urkunde können Sie befristet errichten. Auch eine notarielle Urkunde ist meiner Auffassung nach ein entsprechendes Anerkenntnis. ... kann nur gemäß § 239 FamFG abgeändert werden, wenn sie nicht zeitlich befristet ist. Die zeitliche Befristung bringt sogar möglicherweise einen Nachteil insoweit, als eine Abänderung kaum möglich sein wird, wenn bereits sich die wirtschaftlichen Verhältnisse vor Ablauf der Frist ändern sollten. Jedenfalls entstehen dadurch zusätzliche Schwierigkeiten."

Wieso die zeitliche Befristung eine Abänderung erschweren soll, ist mir nicht ganz klar. Ob das auch für Befristung bis zum 18. Geburtstag gilt?

"§ 239 gilt für Vergleiche oder vollstreckbare Urkunden."

§ 239 (1) 2: Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen.
Kein Wort von wesentlichen Veränderungen

"Die Abänderung gerichtlicher Entscheidungen ist in § 238 FamFG geregelt."

§ 238 (1) 2: Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt.

Nach dem Gesetzestext ist also die Hürde für eine Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung höher!!

§ 240 bezieht sich nur auf rechtskräftige Endentscheidungen nach § 237 (Unterhalt wird beantragt, wenn die Vaterschaft noch gar nicht festgestellt oder anerkannt ist) und §253 (Beschreibt den Festsetzungsbeschluß nur für das vereinfachte Verfahren).

§ 249 (1) 2: Auf Antrag wird der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren festgesetzt, soweit der Unterhalt das 1,2fache des Mindestunterhalts[/b] nicht übersteigt.

(08-02-2016, 00:15)ecila schrieb: "Der Gegenstandswert in Abänderungsverfahren, ..., berechnet sich immer nur aus der Differenz des geleisteten und des erstrebten Unterhaltes (§ 51 FamGKG)."

§ 51 (1) In Unterhaltssachen ... ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderte Betrag maßgeblich,

Weder die Antwort des RA noch der Gesetzestext beantworten 100% die Frage, ob bei Klage auf dynamischen, unbefristeten Titel nur die Differenz den Gegenstandswert bestimmt, wenn ein statischer, befristeter Titel vorlag.

Womöglich aber dieses Urteil hier:
OLG Dresden 20WE 1189/10 vom 03.11.2011
"[font=Arial, Helvetica, sans-serif]Die Beschwerde ist zulässig und begründet.[/font]

[font=Arial, Helvetica, sans-serif]1. Insbesondere ist der erforderliche Wert der Beschwer erreicht. Dieser bemisst sich nach dem Titulierungsinteresse der Antragstellerin, und dieses wiederum ist nicht etwa, wie das Familiengericht meint, mit „Null“ anzusetzen, weil die Antragstellerin bereits über einen Unterhaltstitel verfüge. Denn der Titel, auf den die Antragstellerin in Prozessstandschaft des unterhaltsberechtigten Kindes gemäß § 1612 a BGB einen Anspruch hat, nämlich ein Unterhaltstitel in dynamisierter Form, liegt bisher überhaupt nicht vor. Der vorhandene statische Titel ist, gemessen an dem anders ausgeübten gesetzlichen Wahlrecht des Unterhaltsberechtigten, nicht etwa wertmäßig gleich oder allenfalls ein „Minus“, sondern etwas anderes, das zur Erfüllung des geltend machten Titulierungsinteresses ungeeignet ist. Die Beschwer der Antragstellerin bemisst sich daher nach dem ungeschmälerten Interesse an der Herbeiführung eines dynamisierten Unterhaltstitels, der so bisher nicht existiert."[/font]
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
ThenSheMadeTheWorldRoundAndLaughed
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 30-09-2014, 17:33
RE: Titulierung 10 % unter max. - von p__ - 30-09-2014, 20:10
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 01-10-2014, 08:57
RE: Titulierung 10 % unter max. - von p__ - 01-10-2014, 09:04
RE: Titulierung 10 % unter max. - von Jigsaw - 01-10-2014, 09:05
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 01-10-2014, 09:06
RE: Titulierung 10 % unter max. - von p__ - 01-10-2014, 09:51
RE: Titulierung 10 % unter max. - von Jigsaw - 01-10-2014, 09:55
RE: Titulierung 10 % unter max. - von sorglos - 01-10-2014, 10:37
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 01-10-2014, 11:01
RE: Titulierung 10 % unter max. - von sorglos - 01-10-2014, 16:03
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 01-10-2014, 16:30
Titulierung 10 % unter max. - von CheGuevara - 10-10-2014, 21:46
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 27-10-2014, 15:08
RE: Titulierung 10 % unter max. - von p__ - 27-10-2014, 15:13
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 27-10-2014, 15:55
RE: Titulierung 10 % unter max. - von p__ - 27-10-2014, 19:11
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 27-10-2014, 20:10
RE: Titulierung 10 % unter max. - von p__ - 27-10-2014, 20:36
RE: Titulierung 10 % unter max. - von beppo - 28-10-2014, 06:43
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 27-10-2014, 23:12
RE: Titulierung 10 % unter max. - von Simon ii - 28-10-2014, 02:31
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 31-10-2014, 13:32
Titulierung 10 % unter max. - von CheGuevara - 28-10-2014, 07:53
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 11-03-2015, 14:12
RE: Titulierung 10 % unter max. - von p__ - 11-03-2015, 14:23
RE: Titulierung 10 % unter max. - von sorglos - 11-03-2015, 15:02
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 11-03-2015, 20:47
Titulierung 10 % unter max. - von CheGuevara - 13-03-2015, 09:35
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 20-03-2015, 21:13
RE: Titulierung 10 % unter max. - von p__ - 20-03-2015, 21:33
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 26-05-2015, 15:17
RE: Titulierung 10 % unter max. - von Simon ii - 02-02-2016, 15:53
RE: Titulierung 10 % unter max. - von ecila - 01-02-2016, 11:08
RE: Titulierung 10 % unter max. - von p__ - 01-02-2016, 11:10
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 02-02-2016, 14:21
RE: Titulierung 10 % unter max. - von ecila - 08-02-2016, 00:15
RE: Titulierung 10 % unter max. - von p__ - 02-02-2016, 14:57
RE: Titulierung 10 % unter max. - von p__ - 02-02-2016, 15:58
RE: Titulierung 10 % unter max. - von i-wahn - 03-02-2016, 10:29

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste