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Beistandschaft Auskunft berufsbedingte Aufwendungen, Altersgruppe
#4
Unterhalt aufgrund eines statischen Titels (ein Festbetrag ohne Datumsgrenze also) kannst du weiterzahlen bis zur Inverzugsetzung. Rückwirkend geht da keine Erhöhung.

Diesen Ermittlungsbogen musst du überhaupt nicht ausfüllen. Die musst Auskunft geben, aber ein bestimmtes Formular ist dafür nicht vorgeschrieben, auch wenn das die Berufs-Unterhaltsmaximierer gerne hätten, weil es ihnen ihr schmutziges Handwerk erleichtert. Aber gerade deshalb sollte man das niemals tun. Der Pflichtige soll persönlichen Aufwand betreiben, um Wohltaten an solche Figuren zu verschenken? Nie im Leben.

"Auskunft" besteht aus einer Liste (auch in Prosaform) deiner Einnahmen und den zugehörigen Belegen, dann die Liste der Dinge die du gerne einkommensbereinigend angerechnet haben willst und den zugehörigen Belegen.
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RE: Nochmal Beistandschaft - von p__ - 06-10-2014, 10:27
RE: Beistandschaft Auskunft berufsbedingte Aufwendungen, Altersgruppe - von p__ - 06-10-2014, 10:50
Berechnung vom JA-Bitte Prüfen - von Avatar - 21-11-2014, 14:56
RE: Berechnung vom JA-Bitte Prüfen - von p__ - 21-11-2014, 15:36
RE: Berechnung vom JA-Bitte Prüfen - von blue - 21-11-2014, 20:40

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