15-10-2014, 00:21
Sehr schön. Ich habe die Details leider nicht mehr präsent, aber
soweit ich weiß, hatte sich vor einigen Jahren auch einmal ein Vater vor Gericht das Wohngeld für seine Umgangskinder und sich vor dem VerwG erstritten. Die Folge war, das die hiesigen Wohngeldbestimmungen dahingehend konkretisiert wurden, das nur noch ein Kind bei einem Umgangselternteil berücksichtigt wird, egal ob es eines oder zehn sind.
In der Praxis sah das zwar erfreulicher aus, aber immer noch nicht wirklich gut. Die hiesige Wohngeldstelle hat in Aussicht gestellt, Wohngeld zu zahlen, allerdings nur dann, wenn die Mutter bescheinigt, daß die Kinder ein Drittel des Jahres bei mir verbringen. Auch hätte das zur Folge gehabt, das der Wohngeldanteil bei der Mutter gekürzt worden wäre. Da hat die Mutter natürlich nicht mitgespielt.
soweit ich weiß, hatte sich vor einigen Jahren auch einmal ein Vater vor Gericht das Wohngeld für seine Umgangskinder und sich vor dem VerwG erstritten. Die Folge war, das die hiesigen Wohngeldbestimmungen dahingehend konkretisiert wurden, das nur noch ein Kind bei einem Umgangselternteil berücksichtigt wird, egal ob es eines oder zehn sind.
In der Praxis sah das zwar erfreulicher aus, aber immer noch nicht wirklich gut. Die hiesige Wohngeldstelle hat in Aussicht gestellt, Wohngeld zu zahlen, allerdings nur dann, wenn die Mutter bescheinigt, daß die Kinder ein Drittel des Jahres bei mir verbringen. Auch hätte das zur Folge gehabt, das der Wohngeldanteil bei der Mutter gekürzt worden wäre. Da hat die Mutter natürlich nicht mitgespielt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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