18-12-2019, 22:43
(18-12-2019, 01:05)kay schrieb: "Nach eigener Aussage ist die Ex mit ihrer Arbeit sehr zufrieden und kann ihre Arbeitszeit aufstocken."Ja, steht weiter oben, ich habe diese Aussage in Textform als Beweismittel.
Hast Du dafuer Beweise? Falls nicht, vergiss es, glaubt Dir eh keiner.
Sogar die Anwältin der Ex hatte ca. einen Monat zuvor schriftsätzlich die Aussage produziert: "Soweit es unserer Mandantin zeitlich möglich ist, wird sie ihre Arbeitstätigkeit in dem ihr möglichen Umfang aufstocken. Derzeit wird jedoch davon ausgegangen, dass dies (...) nicht möglich sein wird."
Danach kam dann von der Ex die Aussage per E-Mail: "Ich kann etwas aufstocken." Aufgrund der zeitlichen Abfolge könnte man argumentieren, dass sie damit eine neue Erkenntnis vorbringt oder zumindest ihrer eigenen Anwältin bewusst widerspricht. Dies sollte ich wohl noch einbauen.
(18-12-2019, 01:23)Alles-durch schrieb: @ CorleoneDas andere Kind wird erwähnt, und es wird im Kontext meiner Betreuung meines eigenen Kindes, die trotz Erwerbstätigkeit beider Elternteile möglich wäre (dank 40-Stunden-Woche und Ganztagsschule), folgendes geschrieben: "Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch die Betreuung von [anderes Kind] mit einer Vollzeitstelle zu vereinbaren ist."
Was ist mit dem anderen Kind?
Ist zwar nicht von Dir, aber ist bei ihren Lebensumständen zu berücksichtigen oder?
Den Satz sehe ich allerdings kritisch. Das andere Kind ist nicht in einer Ganztagsschule, und dient der Ex als Argument, wieso sie nicht arbeiten kann. Ich würde mich daher am liebsten gar nicht auf Diskussionen einlassen, was mit dem anderen Kind sei.