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Zinseinnahmen und Unterhaltsrelevantes Einkommen
#4
Du musst zwei Dinge vorlegen: Eine Aufstellung mit den Einnahmen und die Nachweise darüber. Möglicherweise reicht dem Jugendamt auch, wenn du die Nachweise vorzeigst, aber sie ihnen nicht in die Hand gibst. Banknamen gehen das Jugendamt nichts an, aber der Nachweis muss nachvollziehbar die Zahlen belegen.
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RE: Zinseinnahmen und Unterhaltsrelevantes Einkommen - von p__ - 09-11-2014, 22:58

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