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einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#5
@feministensoehnin

Du musst das immer so sehen. Nimmst Du einen weniger gut bezahlten Job an, dann entgeht Papa Staat ja jede Menge an Steuern und den Sozialträgern jede Menge an Sozialabgaben. 

Vor allem weniger Steuern zahlen, mögen Richter gar nicht gerne. Der Steuerzahler sorgt schließlich für deren Einkommen und Pensionen.

Deshalb musst Du gute Gründe dafür finden, warum Du weniger Einkommen hast und damit auch weniger Steuern bezahlst.

Es geht hier nicht um das Kindeswohl. Es geht um das Richterwohl.

Normalerweise dürfte Dir nichts passieren, wenn Du 100 % des Regelsatzes zahlst. Da schwankt aber die Steuerlast schon um geschätzte 2.000 €.

Genau das wollen Richter nicht sehen. Du ernährst mit einem Gehalt jenseits der 4701 € bereinigtem Netto mindestens einen halben Richter, während es mindestens 15 von der Sorte bis 1500 € bereinigtem Netto braucht. 

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Camper1955 - 10-11-2014, 22:29

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