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Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015
#13
(04-12-2014, 15:58)Antragsgegner schrieb: Die Suggestion, das auch was für die Väter gemacht wird.
In den aktuellen Berichterstattungen lese ich meist nur was davon, dass die Kinder die Leidtragenden sind
und der Unterhaltspflichtige weniger zahlen muss. Was für ein Unsinn!

Aber beschwichtigend wird angemerkt, dass Mitte des Jahres 2015 der KU steigen wird, wenn die Kinderfreibeträge erhöht werden.
Zum 1.1.2015 mußte der "Selbstbehalt" erhöht werden, wegen der steigenden H4-Sätze.

Meine obige Frage stelle ich nochmal, wieviel kostet ein Kind?
Auf jeden Fall erhalten die zwei Kinder meiner Ex mehr als ein/e Berufstätige/r, der/die 40 Stunden
in der Woche Vollzeit arbeitet und dem/der der "Selbstbehalt" bleibt.

Ist der Bogen nicht längst überspannt?
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Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von Gekko - 21-11-2014, 17:08
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von p__ - 21-11-2014, 18:15
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von p__ - 04-12-2014, 15:20
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von p__ - 04-12-2014, 15:44
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von blue - 04-12-2014, 16:37
RE: Höherer Selbstbehalt ab 1.1.2015 - von p__ - 04-12-2014, 21:47

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