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Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung
#11
Dann stimmt das: Sie ist nichtprivilegierte Volljährige. Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nur für Minderjährige oder privilegierte Volljährige. Siehe §1603 Abs. 2 BGB. Aufgrund der Formulierung "alle verfügbaren Mittel" hat die Rechtspflege die gesteigerte Erwerbsobliegenheit erfunden.
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RE: Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung - von p__ - 09-12-2014, 21:31

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