03-01-2015, 11:38
Abartig. Zu behaupten, wenn jemand eine Kopie vom Zeugnis macht, würde das zu einem gestörten Kind führen. Und das Abartigste: Sowas wird auch noch zum Entscheid vor Gericht angenommen und das macht ein Gutachten! Die Geschichte gehört in die Top-3 der irrsten Leistungen von sogenannten "Müttern" in Verbindung mit unserer teuren Justiz.
Aber ein Detail interessiert mich bei dem Thema: Hast du auch probiert, den ersten Beschluss gleich vollstreckbar, mit Ordnungsgeld bewehrt zu machen? Also Ordnungsgeld, nicht Zwangsgeld? Der Unterschied ist nicht so unwichtig wie er sich zuerst anhören mag. Ich bin mir nicht sicher, ob für Auskunftsansprüche nicht auch Orrdnungsgeld gehen würde?
Aber ein Detail interessiert mich bei dem Thema: Hast du auch probiert, den ersten Beschluss gleich vollstreckbar, mit Ordnungsgeld bewehrt zu machen? Also Ordnungsgeld, nicht Zwangsgeld? Der Unterschied ist nicht so unwichtig wie er sich zuerst anhören mag. Ich bin mir nicht sicher, ob für Auskunftsansprüche nicht auch Orrdnungsgeld gehen würde?