02-01-2015, 03:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2015, 03:14 von CheGuevara.)
Nochmal:
Wird dir die Polizei ein Hausverbot (max. 14 Tage) erteilen? Oder hat sie das gemacht?
Die Wohnungszuweisung nach 1361b könnte im einstweiligen verfahren passieren, dafür wird aber i.d.r. vorab der Platzverweis benötigt.
Da wirst du sicher in den nächsten Stunden hier weitere Empfehlungen auch für Anwalt per PN erhalten.
Du bist gut unterwegs, du bist vorbereitet und hast da Forum frühzeitig gefunden!
Wird dir die Polizei ein Hausverbot (max. 14 Tage) erteilen? Oder hat sie das gemacht?
Die Wohnungszuweisung nach 1361b könnte im einstweiligen verfahren passieren, dafür wird aber i.d.r. vorab der Platzverweis benötigt.
Da wirst du sicher in den nächsten Stunden hier weitere Empfehlungen auch für Anwalt per PN erhalten.
Du bist gut unterwegs, du bist vorbereitet und hast da Forum frühzeitig gefunden!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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(Donovan)