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Neuer Job und Neuberechnung von Kindesunterhalt
#2
Solange Du Mindestunterhalt bezahlst, ist alles ok!

Die Frage der Mutwilligkeit, auf Arbeitseinkommen wird von den Giersocken sicherlich gestellt werden. Dem begegnest Du damit, dass Du mit dem neuen Job wesentlich bessere Perspektiven hast; einerseits was zukünftige Gehaltssteigerungen angeht und andererseits eine erhöhte Jobsicherheit.

Beides kommt UHN langfristig zu Gute.

Es könnte das Argument kommen, du sollst mit öffentlichen Verkehrsmittel fahren; die sind billiger als KM-Kosten. Hat gegnerischer RA versucht; Richterin sagt, wenn Mindestunterhalt, alles OK!

Machst Du vorab Urkunde bei Jugendamt? Soll wohl Gegenstandswert im Prozess reduzieren.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Neuer Job und Neuberechnung von Kindesunterhalt - von CheGuevara - 06-01-2015, 21:39

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