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Neuer Job und Neuberechnung von Kindesunterhalt
#3
(06-01-2015, 20:21)Antragsgegner schrieb: Komme auf ~579€ anrechenbare Fahrtkosten. Damit rutsche ich natürlich recht tief. Werden jetzt noch, wie bei erster Berechnung, andere Sachen berücksichtigt, rutsche ich unter 1500€ netto und damit auf Mindestunterhalt von 225€.


Aktuell zahle ich 257€ (Stufe 3).

Wenn das mal so einfach wäre. Tongue  Wirst Du bald 67? Mal eben von Stufe 3 auf Mindestunterhalt?

Ich, wäre ich RichterIn, würde Dir Böswilligkeit unterstellen.
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RE: Neuer Job und Neuberechnung von Kindesunterhalt - von blue - 06-01-2015, 22:03

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