06-01-2015, 22:03
(06-01-2015, 20:21)Antragsgegner schrieb: Komme auf ~579€ anrechenbare Fahrtkosten. Damit rutsche ich natürlich recht tief. Werden jetzt noch, wie bei erster Berechnung, andere Sachen berücksichtigt, rutsche ich unter 1500€ netto und damit auf Mindestunterhalt von 225€.
Aktuell zahle ich 257€ (Stufe 3).
Wenn das mal so einfach wäre. Wirst Du bald 67? Mal eben von Stufe 3 auf Mindestunterhalt?
Ich, wäre ich RichterIn, würde Dir Böswilligkeit unterstellen.