07-01-2015, 15:43
(07-01-2015, 15:37)p__ schrieb: Du hattest dein Nettoeinkommen nicht mal bereinigt? Lies faq und Düsseldorfer Tabelle. Aber es nutzt dir auch nichts, weil du wie bereits geschrieben bei nur einem Unterhaltsberechtigten um eine Stufe hochgestuft wirst. Dann landest du wieder in Gruppe 5 und es ist sehr wahrscheinlich, dass auch Richter das so sehen wird.
Doch ... PKV , Kredite und alles zusammen führten zu dem KU Titel von 345,- in Stufe 5 . Rechnerisch könnte ich mich jetzt auf Stufe 4 runterrechnen ..Was mir so nicht bekannt war, war die Hochstufung um eine Stufe bei nur einem UH-Berechtigten.... Werde daher wahrscheinlich nicht um die 420,- herumkommen , es ist zum K..... - und Madame verweigert weiterhin Urlaub und Übernachtung und kauft sich ein paar Schuhe nach dem Anderen ....
Trotzdem Danke.
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )