Hallo Forum,
ich habe mal zu oben genannten § eine Frage. Im Volksmund nennt man dies auch das "kleine Sorgerecht".
Im Gesetz steht es auch ziemlich eindeutig. Allein sorgeberechtigte Elternteile können das Sorgerecht dem Ehepartner übertragen.
Wie sieht dies bei der gemeinsamen Sorge aus.
Beispiel: meine EX heiratet neu und möchte meinem NEXT das Sorgerecht übertragen.
Wie sieht die Rechtspraxis aus? Geht dies überhaupt?
Im Netz wird gerne der Teil "allein sorgeberechtigten" vergessen. Kann zu Irritationen führen.
Danke euch
ich habe mal zu oben genannten § eine Frage. Im Volksmund nennt man dies auch das "kleine Sorgerecht".
Im Gesetz steht es auch ziemlich eindeutig. Allein sorgeberechtigte Elternteile können das Sorgerecht dem Ehepartner übertragen.
Wie sieht dies bei der gemeinsamen Sorge aus.
Beispiel: meine EX heiratet neu und möchte meinem NEXT das Sorgerecht übertragen.
Wie sieht die Rechtspraxis aus? Geht dies überhaupt?
Im Netz wird gerne der Teil "allein sorgeberechtigten" vergessen. Kann zu Irritationen führen.
Danke euch