Moin Knecht.
Na? Wieder ein bisl geerdet?
Ich hab' mal überlegt, wie Du mehr Zuverlässigkeit und Stabilität in die bestehende URegelung kriegen könntest, unabhängig vom Verfahren, das eher auf Erweiterung und bessere schulische Unterstützung gerichtet ist.
Es kann gut sein, daß die Mutter Deine gestrigen 'Aktivitäten' mitbekommen hat (SMS und Zettel) und sie Dir im Stillen nun 'nen Vogel zeigt und Dein Verhalten auch ins Verfahren bringen könnte. Das wäre nicht gut für Dich und Deine Anliegen.
Beide Punkte ließen sich mE gut zusammen bereinigen:
Schreib Deiner gütigen Ex, daß Du
- Dich gestern im Kalender - "sorry" - glatt vertan hättest,
- unverändert an der bisherigen Vereinbarung festhalten möchtest, die den Aufenthalt des Kindes bei Dir alle 14 Tage am WE vorsieht, Du das Kind nächtest WE, also am 7./8. März usf., zuverlässig zur vereinbarten Zeit abholen und zurückbringen wirst.
Selbstverständlich seist Du bereit, das Kind auch darüber hinaus zu betreuen und zur mütterlichen Entlastung beizutragen.
Es ist nicht verboten, die Mutter ein bisl zu bauchpinseln und sie so geschmeidig zu stimmen.
Das Schreiben könnte auch im Verfahren hilfreich sein.
Was meinst Du dazu?
S.
Na? Wieder ein bisl geerdet?
Ich hab' mal überlegt, wie Du mehr Zuverlässigkeit und Stabilität in die bestehende URegelung kriegen könntest, unabhängig vom Verfahren, das eher auf Erweiterung und bessere schulische Unterstützung gerichtet ist.
Es kann gut sein, daß die Mutter Deine gestrigen 'Aktivitäten' mitbekommen hat (SMS und Zettel) und sie Dir im Stillen nun 'nen Vogel zeigt und Dein Verhalten auch ins Verfahren bringen könnte. Das wäre nicht gut für Dich und Deine Anliegen.
Beide Punkte ließen sich mE gut zusammen bereinigen:
Schreib Deiner gütigen Ex, daß Du
- Dich gestern im Kalender - "sorry" - glatt vertan hättest,
- unverändert an der bisherigen Vereinbarung festhalten möchtest, die den Aufenthalt des Kindes bei Dir alle 14 Tage am WE vorsieht, Du das Kind nächtest WE, also am 7./8. März usf., zuverlässig zur vereinbarten Zeit abholen und zurückbringen wirst.
Selbstverständlich seist Du bereit, das Kind auch darüber hinaus zu betreuen und zur mütterlichen Entlastung beizutragen.
Es ist nicht verboten, die Mutter ein bisl zu bauchpinseln und sie so geschmeidig zu stimmen.
Das Schreiben könnte auch im Verfahren hilfreich sein.
Was meinst Du dazu?
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.