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Auskunft des AG wegen Beistandschaft
#11
Verstehe ich das richtig, du möchtest, dass man dir hier kostenlos zuarbeitet, damit du deinen Kunden etwas in Rechnung stellen kannst, von dem du keine Ahnung hast?

Aber um deine Frage teilweise zu beantworten...aufstocken kann er schon, aber das löst seine Probleme nicht, weil er durch die Aufstockung die Pfändungsfreigrenzen sprengt, sofern er Unterhalt nach DD oder in ähnlicher Höhe zahlt.

Bluten wird er so oder so. Mit dem Aufstocken blutet er etwas weniger, was sicherlich trotzdem ein Fortschritt ist, weil er den laufenden Unterhalt besser bedienen kann und dadurch keine neuen Schulden aufbaut.
Das könnte aber auch andere unangenehme Effekte nach sich ziehen, vor allem, wenn er noch woanders verschuldet ist. Das ist dann das Startsignal für die Geier und er wird sich dann in Zukunft vor Pfändungen nicht mehr retten können. Aufstocken macht grundsätzlich nur Sinn, wenn man damit unterm Pfändungsfreibetrag bleibt. Sollte das nicht der Fall sein, verliert es seinen Charakter als Wunderwaffe und der Effekt verpufft, wenn eine Überschuldungsproblematik involviert ist.

Ansonsten steht hier zum Aufstocken schon mehr als genug. Da kann man sich sein Geld durchaus einmal verdienen.
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Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von Nappo - 15-02-2015, 15:37
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von blue - 15-02-2015, 20:17
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von Nappo - 22-03-2015, 04:28
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von Nappo - 22-03-2015, 16:06
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RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von the notorious iglu - 23-03-2015, 14:45
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von the notorious iglu - 23-03-2015, 17:39
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von the notorious iglu - 23-03-2015, 18:02
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von Nappo - 23-03-2015, 21:41
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von the notorious iglu - 23-03-2015, 22:46
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von Nappo - 23-03-2015, 23:47

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