23-03-2015, 18:02
Ach, und zu der Einstiegsfrage...Wenn man sich einmal die Grundsätze im SGB I und SGB X zur Datenübermittlung bei Unterhalspflichtigen ansieht, wird feststellen, dass das Jugendamt mühelos an alle Daten herankommt, die es nur haben will. Da reicht schon wirklich der leiseste Verdacht, dass ein Unterhaltspflichtiger seinen Obliegenheiten nicht im vollen Maße nachkommt. Und der Verdacht ist natürlich immer da.
Dass die solche Fragebögen schicken hat einzig und allein die Funktion der Schikane und erfüllt darüber hinaus keinen weiteren tieferen Zweck. Insofern ist es völlig wurscht, ob man sie ausfüllt oder nicht. Der Zweck ist bereits mit der Zustellung erfüllt. Die Informationen holen sie sich von der Rentenkasse oder Krankenversicherung.
Dass die solche Fragebögen schicken hat einzig und allein die Funktion der Schikane und erfüllt darüber hinaus keinen weiteren tieferen Zweck. Insofern ist es völlig wurscht, ob man sie ausfüllt oder nicht. Der Zweck ist bereits mit der Zustellung erfüllt. Die Informationen holen sie sich von der Rentenkasse oder Krankenversicherung.