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Wann hab ich einen Umgangstag BGB (FamFG) - SGB
#1
Hallo,

Soviel ich weiss wird beim SGBII ein Umgangstag so gedeutet:

Es wird dem Elternteil der Umgangstag angerechnet bei dem sich das Kind mehr als 12 Stunden aufhält.

Daraus ergibt sich bei mir 11 Tage im Monat Umgang. Dies wird von der Mutter geleugnet, da sich das für sie viel zu viel anhört und ja bedeuten würde das ein Tag pro Woche mehr eine partitätische Betreuung bedeuten würde, und ich mich ja wirklich um unser Kind kümmer.
Bei mir keine Fremdbetreuung, bei der Mutter schon.
Also wird konsequent von ihr und ihrer Anwältin gleugnet das sie sich 11 Tage bei mir aufhält.

Diese Berechnung des Umgangstages ist bei Anwälten, Jugendamt, Beistandschaft, und Familienrichter anscheinend völlig unbekannt.
Scheint es nicht zu geben. Es scheint dafür keine Regelung im FamFG zu geben.

Ich brauch einfach eine klare Regelung was ein Umgangstag ist, um der Mutter zu sagen das wir den Umgang planen können wie sie will.
Für das Jobcenter spielt es keine Rolle ob das Kind 1,2,3 oder 4 Tage im Monat mehr bei der Mutter ist. Das berührt nicht den Lebensmittlepunkt des kindes und der titulierte Unterhalt ist nicht in Gefahr.

Nun  hat mein Anwalt mir aufgetragen zum Jobcenter zu gehen und mir darüber eine Bescheinigung geben zu lassen, damit wir der Gegenseite verdeutlichen können das sie den Umgang praktisch planen kann wie sie will ohne das der Unterhalt in Gefahr ist.
Ich möchte nur nicht das der Umgang dauerhaft wesentlich reduziert wird. Die Mutter kann planen wie sie will. Mein Arbeitgeber hat flexibilität zugesichert und der Job ist Krisensicher.

Beim Jobcenter haben die mir praktisch einen Vogel gezeigt und meinten das müssen  doch Anwalt, Jugendamt und co wissen. Sie stimmte mir bei der Berechnung des Umgangstages zu hat ein bischen in Broschüren rumgeblättert und nichts gefunden. Bescheinigen wollte sie mir das auch nicht. Ich soll im Internet gucken. Als ich meinte das Mutter und Jugendamt wollen das ich in die Nachbarschaft der Mutter ziehe meinte sie noch das es in einer Großstadt nicht nötig wäre wenn die Wohnung teurer wäre. Ansonsten müsse ich mir das bescheinigen lassen. Daher hatte ich in Vergangenheit gedacht ich zieh erst um und stell dann den Antrag.

Gibt es irgendwo etwas schriftliches wie das mit dem Umgangstag geregelt ist?
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Wann hab ich einen Umgangstag BGB (FamFG) - SGB - von Absurdistan - 16-02-2015, 14:03

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