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Auskunftsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Beistandschaft
#2
§ 1605 BGB regelt überhaupt keine Befugnisse einer Beistandschaft. Deine Frage ist hier beantwortet: https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/...3.2014.pdf

Die Verjährung folgt den üblichen Verjährungsregeln, Schulden aus Unterhaltsvorschuss werden nicht anders behandelt.
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RE: Auskunftsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Beistandschaft - von p__ - 25-02-2015, 12:31

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