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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Nicht einmal der kleine Ansatz der Justizministerin scheint in der Koalition konsensfähig zu sein. Der Vize-Fraktionschef Krings zum Plan Vätern bei mütterlichem Schweigen das Sorgerecht zuzuerkennen: “Das wird es mit der Union nicht geben”.
“Nur unter Kaufleuten zählt das Prinzip, dass Schweigen Zustimmung bedeutet, aber nicht im Familienrecht.” Väter sollten vielmehr die Möglichkeit nutzen, eine Entscheidung des Familiengerichts herbeizuführen. Die Union teile das Ziel der Ministerin, dass ledige Väter leichter zu ihrem Recht kommen, betonte Krings.

http://www.naanoo.com/live/widerstand-au...sorgerecht
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Richtig erkannt: Kaufleute können untereinander in der Regel Verträge auch formlos erstellen, nur leider ist der mündliche Vertrag nicht gerichtstauglich.

Was also will dieser verzeifelte Versuch dieser Grinsekatzen bewirken? Eines ist sicher: es fängt mit "G" an und hört mit "Ericht" auf (alles für den alten Studienkollegen, oder wenns mit der Politik nicht klappt für den eigenen Job!

Meine Schicksalsbegegnung hat ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht abgelehnt..anno 1998. Allerdings gab es da noch nichtmal ein Umgangsrecht! Da hätte ich mir ebenso die rote Klaunsnase aufsetzen und "GUCK MAL RUNTER NEN PIMMEL" rufen können - niemand hätte meiner Aufforderung nur ansatzweise Folge geleistet.

Der Unterschied ist: Damals war ich jung, blickte freudig auf die kommende Vaterschaft ohne nervendes Frauenzimmer im Ohr und wurde abgewatscht, daß mir in der Folge Karriere und Moral verging. Wer mich heute sieht, wechselt lieber die Strassenseite und woran liegt das?

ICH BIN GAR KEIN RICHTIGER VATER UND HABE KEINE FREUNDE WEIL ICH SO BLÖD WAR SO EINE SITUATION ZUZULASSEN.

Also liebe Politiker: Schlichterrunde einberufen mit Heiner Geissler in jedem Fall - nach 8 Sitzungen fällt der Schlichtspruch (Stresstest)^^

Cheers

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Was soll man da noch kommentieren? Die minimalste aller Minimallösungen. Nur das, zu dem man nach der Verurteilung in Strassburg unumgänglich gezwungen wurde. Eigentlich können wir alle Politiker und Ministeriumsteile, die mit Familienrecht zu tun haben fristlos entlassen. Die tun ja seit Jahren nichts, ausser das absolute Minimum von dem umzusetzen was der EGMR erzwingt, wenn Deutschland wieder mal die Diagnose "Menschenrechte verletzt" schriftlich aus Strassburg bekommt. Wozu dann noch deutsche Politiker?

Es bestätigt sich halt immer wieder: Selbst kleine Impulse aus dem Land selber fehlen. Die feministisch begründeten Betonmauern im Familienrecht werden gegen jeden Öffnungsversuch gesperrt und verstärkt. Nichts bewegt sich. Um etwas zu ändern, muss man den Hintern gen Berlin richten, Blick und Marschrichtung weg davon - nach Strassburg.
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So, die nächste Runde im Theater der Absurditäten ist offenbar eingeläutet worden. Die Justizministerin rudert zurück:

Ursprünglich wollte die Ministerin in der ersten Stufe erst mal das gemeinsame Sorgerecht vorsehen. Doch nun kam sie der Union entgegen: Bei uninteressierten Vätern muss die Mutter nicht aktiv werden, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Wenn der Vater jedoch Verantwortung übernehmen will und die Mutter dagegen ist, muss sie ausdrücklich widersprechen.

http://anonym.to/?http://www.taz.de/1/po...tscheiden/
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Na klasse, diese Kein-Automatismus-Diskriminierung. Jedenfalls fällt, auf dass die Männer in der Union entweder
a) gedankenlose Pantoffelhelden sind, die keine eigene Meinung haben und von katholischen Frauen unterdrückt werden
oder
b) die deutsche Leit-Mutterkultur vorrangig vor den evtl. automatischen nigerianischen und moslemischen Vätern geschützt werden muss.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Wahnsinn !
In Deuschland san die Politiker genauso blöd wie bei uns in Österreich !

Ich verstehe die ganze blöde Depatte nicht, was ist da so schwer ?
Angry

Da macht man ein automatisch gemeinsammes Sorgerecht für alle von der Geburt an, ist ja schließlich Menschenrecht.
Und wenn die Mutter das nicht will, weil der Vater blah blah,....vorbestrafter Schwerverbrecher, was weiß ich ist, dann soll sie halt einen Antrag bei Gericht auf Aberkennung stellen und das Problem ist erledigt.

Aber dei Grundrechte sollten schon eingehalten werden !!
Dodgy
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Tröste Dich in Österreich, ich hier verstehe das auch bloss nicht.

Grundrecht bleibt Grundrecht, es sei denn, alsbald gibt es getrennt weibliche und männliche. Das müsste dann aber konkruent die Neugründung der Länder Mamiländ und Papiländ zur Folge habe, denn grundsätzlich soll es ja keine Ungleichbehandlung geben.

Manchmal ist es doch nicht so unsinnig, über den Tellerrand...ähm Schanzentisch hinauszublicken, denn das öffnete neue Horizonte.

Übrigens noch Gratulation an Tommi, dem Überflieger.
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Zitat:Sachsens Justizministerium tritt für ein automatisches Sorgerecht lediger Väter ein

Sachsen Justizstaatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt widerspricht der geäußerten Meinung der bayrischen Justizministerin Dr. Merk, nach der ledige Väter ihr Sorgerecht vor Gericht erstreiten sollen, wenn sich die Mutter mit einer gemeinsamen Sorge nicht einverstanden erklärt.

Dr. Wilfried Bernhardt: „Eine solche Lösung ist nicht nur bürokratisch. Sie führt auch dazu, dass Väter und Mütter weiter (I) ungleich behandelt werden. Das ist nicht länger hinnehmbar.“
...
Dr. Bernhardt: „Artikel 6 unseres Grundgesetzes verlangt für nicht eheliche Kinder dieselben Bedingungen wie für eheliche. Ich bin für eine klare Lösung, die nicht miteinander verheiratete Eltern gleichstellt: Sie sollen automatisch gemeinsam sorgeberechtigt sein, wenn die Vaterschaft anerkannt ist und der Vater erklärt hat, die elterliche Sorge mit übernehmen zu wollen. Wenn die gemeinsame Sorge im Einzelfall nicht dem Kindeswohl entspreche, kann die Mutter widersprechen.“ Das Familiengericht müsse dann ihre Einwände gegen die gemeinsame Sorge überprüfen und im Sinne des Kindeswohls entscheiden.
http://www.mittelsachsen-tv.de/default.a...ews=914002
... ein Widerspruch.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Schön gesagt und die beste Lösung, noch besser als die Frickelei der FDP. Indem auf sich auf Artikel 6 GG beruft, deutet er an, dass asymmetrische Lösungen nicht verfassungsgemäss sind.
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(07-01-2011, 20:50)p schrieb: Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und die familienpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:

Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht verschließt die Augen davor, dass viele nicht miteinander verheiratete Eltern ihre Elternverantwortung gar nicht gemeinsam wahrnehmen wollen oder können. Außerdem kann nicht immer automatisch von einer tragfähigen Beziehung zwischen den Eltern ausgegangen werden kann. Aber nur diese gewährleistet, dass die Ausübung der gemeinsamen Sorge ohne Konflikte verläuft und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird."[/i]

Auf der anderen Seite weist das OLG Kln in einem Beschluss v. 11.10.2010 -4 UF 130/10- die Beschwerde einer Mutter, die das alleinige SR mit der Begründung beantragt hatte, dass wg der "heillosen Zerstrittenheit der Kindeseltern jegliche Kommunikationsmöglichkeit u. -bereitschaft des Kindesvaters fehle, sodass eine sinnvolle Ausübung der (gemeinsamen) eS nicht möglich erscheine", zurück und argumentiert, dass dem Belassen der gemeinsamen eS bei den Kindeseltern grundsätzlich nicht entgegenstehe, dass die Kindeseltern untereinander heillos zerstritten sind .... (m.w.N. zu Rechtsansichten anderer OLG)

Dem Ruf nach einer tragfähigen Elternbeziehung auch nach Trennung als Voraussetzung für die Ausübung der gem. eS scheint die Rechtsprechung nicht zu teilen.

Zwar kann man argumentieren, dass die Hürde bei Entzug des SR höher ist, als bei seiner Zuweisung oder Begründung.
Zwingend logisch erscheint mir das aber nicht.

Wenn es als Begründung zur Verneinung des Kindeswohls (davon macht das BVerfG es ja abhängig) nicht ausreichend ist, dass die Eltern heillos zerstritten sind und es deswegen an einer vermeintlich erforderlichen Kommunikation als Voraussetzung zur Ausübung der gem eS fehle, dann dürfte dieser Umstand andererseits kein Hindernis für seine Übertragung auf den (z.zt. gem. BVerfG) das gSR beantragenden Vater sein.

Mir wurde nach langatmiger Bearbeitung zunächst genau so die VKH für meinen SR-Antrag verwehrt (weil in Ermangelung jeglicher Kommunikation zw den Eltern keine Erfolgsaussicht bestehe). Der Vorgang liegt nun als Beschwerdesache beim OLG Hamm.

Das läßt doch zumindest hoffen, oder?

Grüße
Ibykus

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Ich bezweifle, daß die Schnittmenge der Teilfamilien, der eS der Mutter und der eS des Vaters ein derartiges Ausmaß erreicht, daß eine Störungen in einer der wenigen gemeinsam zu treffenden Entscheidungen den Entzug der ganzen eS rechtfertigt. Von gemeinsamer elterlicher Sorge zu sprechen, ist irreführend!

Der 1626a ist m.E mausetot. Das Interimsurteil des BVerfG vom Sommer verstößt in seiner erneuten Unterscheidung in ehelich und nicht-ehelich wieder gegen das Diskiminierungsverbot und zudem gegen die Gewährleistungspflichten die Grund- und Menschenrechte betreffend. Der Staat hat diese Rechte von sich aus zu gewähren! Für Eltern UND Kinder!

Diese erst auf Antrag und dann noch unter Nachweis einer 'Dienlichkeit' zu gewähren, das ist schon dreist.

So ein Antrag schafft erst die Grundlagen, eo ipso den Nachweis dafür, daß die Grundlage einer eS beider Eltern fehle, wenn man von der Notwendigkeit einer gemeinsamer Ausübung ausgeht.

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(15-01-2011, 16:30)Profiler schrieb: Diese erst auf Antrag und dann noch unter Nachweis einer 'Dienlichkeit' zu gewähren, das ist schon dreist.
das ist aber Fakt! Leider!

(15-01-2011, 16:30)Profiler schrieb: So ein Antrag schafft erst die Grundlagen, eo ipso den Nachweis dafür, daß die Grundlage einer eS beider Eltern fehle, wenn man von der Notwendigkeit einer gemeinsamer Ausübung ausgeht.
Der Nachweis der "Notwendigkeit" verschafft Dir aber noch kein gemSR.

Ich bin auch ärgerlich über den geltenden (UN)Rechtszustand.
Aber Ignoranz und/ oder Wunschdenken werden uns nicht weiter bringen!

Ibykus

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Iby,

Du denkst im Sinne des 'Feindes', bewegst Dich in seinem Koordinatenkreuz. Das fällt allmählich unangenehm auf.
DAS ist, Du bist Widerstand gegen Väter.

Hast Du das von Deinem 'Verein' unterstützte Gleichstellungsmodell von Deepak überhaupt lesen und auch verstehen können?

Wenn Rixe, Zaunegger und andere so dächten wie Du, dann wären wir noch rückschrittlicher als ohnehin schon.

Du mußt noch lernen, Dich von der innerstaatlichen Rechtsbetrachtung zu lösen. Ein Problem, das allzu deutschen Juristen leider anhängt.Undecided

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Wem es von den anderen vamv-Pressemitteilungen noch nicht schlecht genug ist, kann hier die Neueste vom 14.1. lesen: http://www.vamv.de/fileadmin/user_upload...4.1.11.pdf

Besonders witzig darin der Satz der vamv-Vorsitzenden, in dem sie etwas verkauft, das trotz ihrer Blockade jetzt möglich ist: "Dass Väter ein Klagerecht haben, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mütter haben wollen, ist selbstverständlich und auch logisch."

Bis zum Tag des EGMR-Urteils am 3.12.2009 war das laut vamv natürlich weder selbstverständlich noch logisch, sondern wurde unter Einsatz aller Mittel mit Zähnen und Klauen bekämpft, verweigert und bei ausnahmslos allen Gerichtsverfahren erfolgreich verhindert. Solche Lobbys und die feministischen Ewiggestrigen Blockierer weichen keinen Millimeter zurück, wenn sie nicht mit durch einen Direkttreffer mit einem bunker buster gezwungen werden, ihre Front zurückzuverlegen.
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(16-01-2011, 15:29)p schrieb: Wem es von den anderen vamv-Pressemitteilungen noch nicht schlecht genug ist, kann hier die Neueste vom 14.1. lesen: http://www.vamv.de/fileadmin/user_upload...4.1.11.pdf
Der VAMV täuscht ja auch die Öffentlichkeit, insbesondere auch einen -wie ich meine nicht geringen- Teil seiner Mitglieder selbst, wenn er vorgibt, die Interessen alleinerziehende Mütter UND Väter" zu vertreten.
Und dieser Verein bewegt sich auch außerhalb der Menschenrechte und der verfassungsgemäßen Ordnung, indem er suggeriert oder dazu auffordert oder jedenfalls bis zur Entscheidung des BVerfG aufgefordert hatte, man müsse legislative Änderungen abwarten, bevor man die konkret im Falle Zaunegger festgestellten Menschenrechtsverletzungen in laufenden Verfahren berücksichtigt.

Aus meiner Sicht müssen wir zusammen mit deutlich schärferer feindlicher Rhetorik auf derartige Publikationen reagieren:

Kritik am Positionspapier des VAMV

Grüße
Ibykus
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Ich möchte hier einmal mit Hilfe einer vom VamV zusammengestellten Liste die Tragweite der gemeinsamen elterlichen Sorge aufzeigen - hier geht es nicht nur um die berühmte Bluttransfusion nach einem schweren Unfall.


Grundentscheidungen zu Folgen wie: Vollwertkost, vegetarische Kost, Süßigkeiten

Stellen Sie sich vor, das Kind wird immer fetter, weil Mutti lieber einen Keks in den Mund schiebt als sich das ewige Geplapper anzuhören - schieben Sie sich auch einen rein, Sie haben hier eh nichts zu melden


Operationen, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge
(Homöopathie, Impfungen)

Macht sie die Impfung gegen die Schweinegrippe mit den mitunter heftigen Nebenwirkungen? Kann Ihnen egal sein, das geht Sie nichts an.


Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt

Wenn sie nicht gerade an der Nadel hängt, darf sie gerne auch ein Kinderzimmer bei sich einrichten.


Grundentscheidung, Wahl von Krippe, Kindergarten, Tagesmutter

Diese Tagesmutter kommt Ihnen suspekt vor? Hat der Sohn der Tagesmutter schon ein Auge auf Ihr Kind geworfen und nur Sie können das bemerken? Schenken Sie Ihr doch ein paar Blumen, das entspannt jedes belastete Verhältnis - ändern können Sie daran nichts.


Wahl der Schulart und der Schule, der Fächer und Fachrichtungen, Besprechung mit Lehrer/innen über gefährdete Versetzung

Trösten Sie sich, auch Hitler soll ein Schulversager gewesen sein - alles wird gut Smile


Wahl der Ausbildungsstätte, Wahl der Lehre

Hier bedarf es vielmehr schlagender Argumente statt eines Sorgerechts, außer das Kind ist außerhalb Ihrer Reichweite.


Grundentscheidungen des Umgangs

Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen hol ich dann mein Kind..ach wie gut daß niemand weiß ob das wirklich so eintritt


Bestimmung des Religionsbekenntnisses

Auch ungetaufte Kinder kommen in den Himmel, pfeifen Sie auf Kultur und Tradition - das Kind wird es Ihnen später danken.


Grundfragen der tatsächlichen Betreuung: Erziehungsstil, Fernsehkonsum,
Art des Spielzeugs, Gewalterziehung, Hygiene

Spielt Ihr Kind den ganzen Tag Game-Boy? Das ist gut so, denn die Mutter hat in erzieherischen Hinsicht einfach den besseren Riecher als Sie.


Grundentscheidung: Anlage und Verwendung des Vermögens

Also wir brauchen Tagescreme, Nachtcreme, Dessous, Schnick-Schnack zur Deko, Kaffee im Cafe und ganz viel Party - achja und Schuhe braucht das Kind auch..könnten Sie mal bitte aushelfen?


Sind grundsätzliche Fragen von erheblicher Bedeutung: Namensrecht,
Abstammungsrecht

Nicht alle Kinder, die Justin heißen, werden später zum Nagetier - also Nomen ist omen, aber ohne Gewehr.


Ausübung teurer Sportarten

Da hat leider auch Papis Geldbeutel ein Wörtchen mitzureden, auch ohne Sorgerecht Tongue

http://www.vamv.de/fileadmin/user_upload...eSorge.pdf
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"Alleinerziehenden-Organisationen fordern gemeinsames Sorgerecht nur auf Antrag"

"Die Alleinerziehenden-Organisationen agae, AGIA, SHIA und VAMV fordern die Bundesjustizministerin auf, in dem in Kürze angekündigten Gesetzentwurf zur Neuregelung der elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern das Antragsmodell festzuschreiben.
Mehr als 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Für sie muss ab der Geburt des Kindes Rechtsklarheit bestehen. Daher fordern die Verbände das alleinige Sorgerecht der Mutter (blahblahblah)..."
Hier weiter: http://www.jugendhilfeportal.de/wai/show...0010012003

Kurze Information zu den Organisationen, die sich da zusammengerottet haben:
  • agae, Arbeitsgemeinschaft für allein erziehende Mütter und Väter - vom Diakonisches Werk der EKD e.V.. Fortsatz des vamv in der evangelischen Kirche, verbreitet auch die vamv-Sorgevereinbarung und benutzt die vamv-Sprache ("Einelternfamilie")
  • agia, Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende, dasselbe auf katholisch. Ist ein Bund von fünf (!) anderen katholischen Frauenvereinigungen.
  • SHIA, Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender e.V., konfessionslos (wird betont), hauptsächlich in und um Berlin aktiv,. Warnung davor, sich die Vorstandbilder anzusehen!
  • vamv - ist wohl bekannt.
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Das Sorgerecht und das Umgangsrecht von einem Veto der Mutter, egal in welcher Form, abhängig zu machen ist menschenrechtswidrig. Allen Christen, die der CDU CSU nahe stehen und sich noch für eine vorsätzliche Diskriminierung mittels Antrags- oder Widerspruchslösung einsetzen sei gesagt: Jesus ist unehelich geboren !!!... Joseph und Maria waren nicht miteinander verheiratet. Wenn Gott der Vater von Christus ist, so war auch er nicht mit Maria verheiratet. Dennoch haben alle die Verantwortung für ihr Kind übernommen! Überlegt Euch also gut, ob ihr weiter Kindern von Geburt an die Väter vorenthalten wollt !!!

Das Gleichstellungsmodell liegt der Regierung vor, wird aber bis heute totgeschwiegen, es wird Zeit, das wir erklären, dass man uns Väter mit einem Kompromiss oder einer Widerspruchslösung nicht abfertigen kann.
Wir verlangen eine gerechte Reform des Sorgerechtes, des Umgangsrechtes und des Unterhaltsrechtes und keine feige Minimallösung, um ja keine Stimme in der Politik zu verlieren. Diese Spielchen haben in der Familienpolitik nichts zu suchen.
Wollen wir weiter über Auslegungsvarianten des Cochemer Modells dümpeln, oder lieber die Grundlagen einer Streitschlichtung schaffen?
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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(19-01-2011, 16:01)andy99000 schrieb: .... es wird Zeit, das wir erklären, dass man uns Väter mit einem Kompromiss oder einer Widerspruchslösung nicht abfertigen kann.
genau!

Kein Sorgerecht - kein Unterhalt. Basta!

Zur PETITION

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(19-01-2011, 16:49)Ibykus schrieb:
(19-01-2011, 16:01)andy99000 schrieb: .... es wird Zeit, das wir erklären, dass man uns Väter mit einem Kompromiss oder einer Widerspruchslösung nicht abfertigen kann.
genau!

Kein Sorgerecht - kein Unterhalt. Basta!
...vor allem sollten wir 'wasserdichte' rechtliche Gründe für Sorgerecht ab Geburt formulieren und keinen Schwachsinn fordern.Wink

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(19-01-2011, 15:23)p schrieb: Mehr als 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Für sie muss ab der Geburt des Kindes Rechtsklarheit bestehen. Daher fordern die Verbände das alleinige Sorgerecht der Mutter

Mehr als 90% der Alleinverdiener sind Männer. Daher wird gefordert Frauen nur auf Antrag und mit Zustimmung des Partners den Zugangs zum Arbeitsmarkt zu gewähren...


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(19-01-2011, 17:22)Profiler schrieb:
(19-01-2011, 16:49)Ibykus schrieb:
(19-01-2011, 16:01)andy99000 schrieb: .... es wird Zeit, das wir erklären, dass man uns Väter mit einem Kompromiss oder einer Widerspruchslösung nicht abfertigen kann.
genau!

Kein Sorgerecht - kein Unterhalt. Basta!
...vor allem sollten wir 'wasserdichte' rechtliche Gründe für Sorgerecht ab Geburt formulieren und keinen Schwachsinn fordern.Wink
Ich denke, Du kannst denen Gründe nennen. soviel Du willst. Sie werden ihren eigenen Gründen den Vorrang geben.
Und wer in familienrechtlichen Angelegenheiten von juristischen wasserdichten Gründen spricht, muss wohl die letzten 10 Jahre verschlafen haben....

Das müsstest doch gerade Du, der mit überzeugenden Gründen für seine Kinder eingetreten ist und dennoch das SR verloren hat, langsam kapieren.

Und Du bist kein Einzelfall!!

Wenn Mütter, denen von Anfang an aufgrund des von ihnen geleisteten Betreuungsunterhalts, der ja i.d.R. auch das ABR beinhaltet, das SR zuerkannt wird, dann muss uns Vätern schon aus Gründen der Gleichwertigkeit zwischen Betreuuns- und Barunterhalt auch das SR von Anfang an zustehen.
Das ist prinzipiell zwingend und logisch.

Ich bin der Ansicht, dass die ganze "akademische" Diskussion darüber nichts bringt und Du mit Deinen Vorstellungen dazu auch beim EuGHMR scheitern wirst.

Stattdessen muss "man" wissen und zur Kenntnis nehmen, dass wir Väter uns nicht abspeisen lassen werden. Wir geben keine Ruhe.

Und wir müssen einen Weg finden, auf dem wir gehört und zur Kenntnis genommen werden.
Forendiskussionen können da nur sekundär helfen.

Immerhin hat Deepak Rajani es geschafft, für sein Gleichstellungsmodell 17 Unterstützer, die sich im WWW dazu bekennen, zu gewinnen.

Wer wie @Profiler, die (wenn auch plakativen) Maßnahmen anderer als Schwachsinn abtut, zeigt im Grunde, dass er resigniert hat vor dem Unrecht, gegen dass er sich argumentativ zu wehren nicht in der Lage war und nicht durchsetzen konnte.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, das wir mit guten und überzeugenden Argumenten allein nichts gewinnen.

Wir kämpfen gegen Windmühlen!
Diese werden nur dann aufhören sich zu drehen, wenn wir ihnen den Wind nehmen oder ihnen die Flügel abschlagen.

Dazu bedarf es Zusammenhalt wenigstens der vom Unrecht betroffenen Väter.
Wir sollten jede Maßnahme unterstützen, die die Verwirklichung unserer Forderungen zum Ziel haben.

Stattdessen werden solche Vorschläge lediglich zum Anlass genommen, darüber so lange zu diskutieren, bis sie zerredet sind.

Ibykus,
der @Profiler trotzdem weiter unterstützen wird, weil ja auch sein Kampf Teil einer solchen Maßnahme ist.




(19-01-2011, 18:20)lordsofmidnight schrieb:
(19-01-2011, 15:23)p schrieb: Mehr als 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Für sie muss ab der Geburt des Kindes Rechtsklarheit bestehen. Daher fordern die Verbände das alleinige Sorgerecht der Mutter

Mehr als 90% der Alleinverdiener sind Männer. Daher wird gefordert Frauen nur auf Antrag und mit Zustimmung des Partners den Zugangs zum Arbeitsmarkt zu gewähren...
Interessant wäre ja auch in diesem Zusammenhang, einmal darauf hinzuweisen, wieviele Mütter mit der Ausübung des alleinigen SR von Anfang an überfordert sind.
Neugeborene von Anfang an einer Mütter zu überantworten, um sie anschliessen aus einer Mülltonne zu bergen ...

Warum kein Eignungstest für Mütter, bevor sie Schaden anrichten können?

Ibykus

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(19-01-2011, 18:14)Inschöniör schrieb: Kraft meiner Person, Autorität und Intelligenz* beschliesse ich:
Kein Sorgerecht -> keine Sorgepflicht -> keinen Unterhalt.
Kein Umgang -> keinen Unterhalt.

da isses wieder mein lieblingsthema Wink

mir gefällt nicht, was muddi macht -> kind wird nicht mehr von mir unterstützt

ich lasse es emotional und finanziell alleine mit einer person, der ich nicht zutraue im interesse meines kindes zu handeln

ich beziehe mich rein auf ku, bei bu, eu und was es sonst so alles gibt, bin ich geneigt dir recht zu geben, denn dann hat die mutter ja die entscheidung getroffen, alleine klar zu kommen...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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(20-01-2011, 09:22)seeelig schrieb: da isses wieder mein lieblingsthema Wink

mir gefällt nicht, was muddi macht -> kind wird nicht mehr von mir unterstützt
Die Meinung hatte ich auch mal.
Heute nicht mehr.
Wenn Muddi und/oder Staat der Meinung sind, den Vater fern halten zu wollen und ihm jedes Sorgerecht vorenthalten, dann sollen sie gefälligst auch die Pflicht übernehmen.

Sie haben dann auch die finanziellen Lasten zu übernehmen und sicherzustellen, dass das Kind durch ihre Entscheidung keinen Nachteil hat.

Wenn sie das nicht können, dürfen sie eben nicht so handeln.
Schließlich geht es ja angeblich um das Kindeswohl.

Wer das Recht haben will, muss auch die Pflicht übernehmen.


(20-01-2011, 09:22)seeelig schrieb: ich lasse es emotional und finanziell alleine mit einer person, der ich nicht zutraue im interesse meines kindes zu handeln

Wenn der Vater es alleine mit einer Person lassen will ist das natürlich was anderes. Dann hat er Unterhalt zu zahlen.
Wir reden hier aber in der Regel von den Fällen, wo er es bei dieser Person lassen muss.
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jeder hat das recht zu sagen, jetzt sind meine grenzen soweit überschritten, da geht einfach nichts mehr...

trotz allem stelle ich in genau dem moment meine interessen (frustration, bedürfnisse, etc) über die des kindes. das sollte dem argumentierenden zumindest klar sein.

damit entziehe ich aber gleichzeitig mir selbst die grundlage, wenn ich weiterhin argumentiere, ich wehre mich dagegen, dass die mutter und der staat ihre bedürfnisse über die des kindes stellen.
ich bin dann einfach nur eine dritte partei, die das kindeswohl aus den augen verliert.

die entscheidung ist durch und durch legitim. man hat sich eben für einen kampf um sich, statt für das kind entschieden.
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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